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Mega-Klatsche für die Postbank - So bekommen die Kunden jetzt ihr Geld zurück

Kunden der Postbank können jetzt ihr Geld zurückholen - und so funktioniert es!

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Ende April fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, das viele überraschte: In einer Klage gegen die Postbank entschieden sich die Richter zu Ungunsten eben jener. Das Urteil: Wenn der Kunde schweigt, sei es nicht rechtens, eine Gebührenerhöhung einfach so durchzusetzen.

Klage gegen Postbank: Gebühren dürfen nicht ohne Zustimmung erhöht werden

Hintergrund des Ganzen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband, der seit Jahren versucht, gegen das Verhalten der Banken vorzugehen. Diese hatten Gebühren erhöht oder Verträge angepasst, ohne dass die Kunde aktiv zustimmten. So erhöhten sich die die Bank- oder Sparkassengebühren laut Statistischem Bundesamt um 4,7 Prozent, schreibt der "Spiegel".

Das Urteil des BGH, dass Klauseln, die weitreichende Vertragsänderungen und Entgelterhöhungen ermöglichen, nicht zulässig seien, hat nun Folgen für die Banken. In der Begründung heißt es: "Aus welchen Gründen (Lethargie, Desinteresse, intellektuelle Überforderung, Unbeholfenheit, Krankheit oder tatsächlich Einverständnis) er [der Kunde] untätig bleibt, hat auf die Rechtswirkung der Klausel keinen Einfluss. Die Klausel läuft deshalb gerade gegen ungewandte Verbraucher tatsächlich auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis der Beklagten [der Bank] hinaus."

So können sich Kunden ihr Geld zurückholen

Für die Kunden bedeutet das Urteil nun, dass sie sich die drei Jahre rechtswidrig erhobenen Entgelte zurückholen können. Dies sei die regelmäßige Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche, erklärt David Bode von der Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber dem Magazin.

Kosten-Explosion bei Banken: So teuer wird es für Kunden von Sparkassen, Volksbank und Co

Das Urteil gegen die Postbank soll für alle Banken gelten. Das heißt, auch Kunden anderer Banken könnten unter Umständen Entgelte wiederbekommen. Doch dafür müssen sie aktiv werden. Bode empfiehlt, Kontovertragsunterlagen der vergangenen Jahre zu durchsuchen und auf Klauseln zu Vertragsänderungen und Gebührenerhöhungen zu achten.

Für die Zukunft gilt: Gebührenerhöhungen müssen von den Banken klar gegenüber den Kunden geäußert werden - und es benötigt die Zustimmung der Verbraucher, damit dies überhaupt geschehen kann.

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