Nach Kinderporno-Prozess: Anwalt von Metzelder will in Berufung gehen
Der Anwalt von Christoph Metzelder, Ulrich Sommer, will nach dem Urteil im Kinderporno-Prozess in Revision oder Berufung gehen.
Es ist eine Tat, die die Öffentlichkeit erschüttert hat: Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder hat kinderpornographisches Material an insgesamt drei verschiedene Frauen geschickt – und dafür wurde er verurteilt. Doch sein Anwalt Ulrich Sommer denkt laut darüber nach, in Revision oder Berufung zu gehen.
Christoph Metzelder: Berufung oder Revision?
Von ganz oben nach ganz unten – Ex-Fußballstar Christoph Metzelder ist im Zuge des Kinderporno-Prozesses um seine Person aus dem Fußballolymp geflogen. Der einstige Nationalspieler hat den Versand von 18 kinder- und jugendpornographischen Dateien an drei Frauen gestanden und wurde zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Den Besitz von 300 weiteren Dateien gestand er allerdings nicht.
Viele Medien empfanden das Urteil als zu mild. Doch Christoph Metzelders Anwalt Ulrich Sommer sieht Chancen auf eine Strafmilderung für den Ex-Star von Borussia Dortmund, Schalke 04 und Real Madrid, denn für ihn ist das Urteil zu hoch. Er will in Berufung oder Revision gehen.
Grund für die Annahme: Metzelders mediale Vorverurteilung habe sich nicht ausreichend strafmildernd auf das Verfahren ausgewirkt. „Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise die Berufung“, sagte der Jurist in Diensten Metzelders am Amtsgericht Düsseldorf nach der Urteilsverkündung. Dass nicht sofort Revision gefordert oder Berufung eingelegt wurde, begründete Ulrich Sommer mit dem für Metzelder sehr belastenden Verfahren. Allerdings meinte Anwalt Sommer: „Ob das wirklich der Schlussstrich gewesen ist, werden wir noch erörtern.“
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Christoph Metzelder: Anwalt Ulrich Sommer will milderes Urteil?
Zwei Möglichkeiten hat die Partei Metzelder jetzt noch, um ein milderes Urteil zu erreichen: Revision oder Berufung. Bei einer Revision wird das Gerichtsverfahren auf mögliche Rechtsfehler untersucht, während bei einer Berufung das ganze Verfahren in einer höheren Instanz nochmals neu aufgerollt wird, inklusive Beweisaufnahme.
Es ist zudem auch noch unklar, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert. Diese hatte im Plädoyer 14 Monate Haft auf Bewährung gefordert, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
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