Verkehrsregeln

Rettungsgasse bilden: Diese Regelung gilt auf den Straßen

Wie bildet man eine Rettungsgasse auf deutschen Straßen? Eine Regelung klärt auf, wo man bei Stau Kranken- und Polizeiwagen Platz machen muss.

Video Platzhalter

Was ist eine Rettungsgasse?

Als Rettungsgasse wird der Fahrweg für Rettungskräfte (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehrauto, Absachleppdienst) im Falle eines Unfalls bezeichnet. Nicht nur bei Stau, sondern schon bei stockendem Verkehr bzw. Schrittgeschwindigkeit sollte man vorsorglich Platz für die Einsatzfahrzeuge machen. Rettungsgassen können Leben retten!

Die Idee der Rettungsgasse gibt es schon seit den 1980er Jahren in einigen europäischen Ländern (in Deutschland 1982 eingeführt). So ist die Bildung von Rettungsgassen in Deutschland, Österreich, Tschechien und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben. In der Schweiz und in Slowenien gilt eine freiwillige Basis.

Seit dem 14. Dezember 2016 ist die Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung (§11, Absatz 2) wie folgt gesetzlich geregelt:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Gleiches gilt für Innerortsstraßen. "Gesetzlich geregelt" heißt auch: Wer sich nicht an diese Regelung hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro.

Natürlich gilt immer: Sicherheitsabstand zum Vordermann lassen! Der ADAC rät bei stockendem Verkehr zu 5 Metern Abstand.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?

Die Regelungen gelten für PKW, LKW, Busse und Motorräder gleichermaßen. Kurzfassung: Nur die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur weichen nach links aus. Alle anderen weichen  nach rechts aus.

Zweispurige Straßen

Stehst du auf der linken Spur, musst du so weit es geht links fahren. Stehst du auf der rechten Spur, musst du so weit es geht rechts fahren (den Standstreifen aber so gut es geht freihalten!). Im Idealfall passen so zwischen der linken und der rechten Autoschlange die Einsatzwagen durch. Die Rettungsgasse entsteht bei zweispurigen Straßen also in der Mitte.

Dreispurige Straßen

Auch hier gilt: Stehst du auf der linken Spur, musst du so weit es geht links fahren. Stehst du auf der mittleren oder der rechten Spur, musst du so weit es geht rechts fahren (den Standstreifen aber so gut es geht freihalten!). Die Rettungsgasse entsteht also zwischen der linken und der mittleren Spur.

Vierspurige Straßen (Achtung: Änderung!)

Auf vierspurigen Straßen gilt seit dem 14. Dezember 2016 das gleiche Prinzip, wie bei dreispurigen: Stehst du auf der linken Spur, musst du so weit es geht links fahren. Stehst du auf der rechten oder einer der mittleren beiden Spuren, musst du so weit es geht nach rechts fahren. Auch hier darauf achten, den Standstreifen so gut es geht frei zu halten! Die Rettungsgasse entsteht also zwischen der linken Spur und dem Rest. (Bislang sollte bei vierspurigen Straßen in der Mitte die Rettungsgasse gebildet werden. Diese Regelung gilt nun nicht mehr.)

Der ADAC hat eigens dafür dieses Video erstellt: "Bei Stau: Rettungsgasse!"

Wie kann ich mir die Regelung merken?

Als Eselsbrücke für die Rettungsgassen-Regelung kann man die "Rechte-Hand-Regel" nutzen. Ein Blick auf die rechte Hand zeigt: Der Daumen stellt die ganz linke Spur dar. Zwischen Daumen und den restlichen Fingern haben wir Menschen den größten Zwischenraum. So stehen die übrigen Finger für alle anderen Fahrspuren. Denn grundsätzlich gilt: Die Rettungsgasse wird immer rechts von der ganz linken Spur gebildet.

Warum muss man den Standstreifen frei halten?

  • Standstreifen sind dafür da, damit liegengebliebene Fahrzeuge dort stehen können. Das heißt auch: Der Standstreifen kann durch Fahrzeuge blockiert sein und kann dementsprechend nicht als Ausweichspur bei Stau dienen.
  • Zudem sind Standstreifen nicht konsequent auf ganzer Straßenlänge ausgebaut.
  • Der Standstreifen gilt laut §2 der Straßenverkehrsordnung nicht als Bestandteil der Fahrbahn. Deswegen darf er nicht von Verkehrsteilnehmern befahren werden - auch nicht im Falle eines Staus.

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