Ultraschalluntersuchungen: Babykino ist ab 2021 verboten
Als "Babykino" werden medizinisch unnötige Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft bezeichnet. Ein neues Gesetz verbietet sie ab 2021.
Für werdende Eltern gibt es wohl kein schöneres Gefühl, als den eigenen Nachwuchs auf dem Ultraschallbild zu sehen. Heutzutage sind - neben den gewöhnlichen 2D-Ultraschalls - auch 3D-Bilder und 4D-Videos des Kindes mögliches. Die Kosten tragen die Patienten in der Regel selber. Doch diese, als "Babykino" bezeichneten Methoden, werden ab dem 1.1.2021 verboten sein.
Kein Babykino mehr ab 2021 - warum?
Das neue "Gesetz zur Modernisierung des Strahlenschutzrechtes“ erlaubt ab 2021 nur noch Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, die explizit vom Arzt angewiesen wurden. "Nach der am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen Modernisierung des Strahlenschutzrechtes durch die 'Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen' sind Untersuchungen, die nicht der Diagnostik dienen, also nicht durchgeführt werden, um medizinische Fragestellungen zu beantworten, künftig verboten", erklärt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Der Grund: Die Gesundheit des Babys kann durch die höhere Ultraschallleistung gefährdet sein. „Ultraschall erwärmt das Gewebe. Der Effekt ist zwar normalerweise nur minimal. Aber je höher die angewandte Energie und je länger die Untersuchung, desto höher wird auch der Erwärmungseffekt. Wir wissen, dass beim gepulsten Dopplerschall bei längerer Dauer die Erwärmung bis zu vier Grad Celsius betragen kann. Dadurch könnte das beschallte Gewebe durchaus Schaden nehmen", erklärt der Saarbrücker Frauenarzt und Pränatalmediziner Dr. med. Jochen Frenzel gegenüber Frauenärzte im Netz.
Krankenkassen in der Kritik
Irene Behrmann vom Verein "Greenbirth" sagte dem MDR, das Gynäkologen, private Anbieter und Krankenkassen derzeit noch mit Zuschüssen für ein 3D-Foto oder ein 4D-Video werben: "Das ist auch etwas, was wir seit Jahren kritisieren. Dass Krankenkassen an dieser Stelle dazu beitragen, dass die Einstellung zum Ultraschall verharmlost wird."
Wer Aufnahmen seines Kindes in 3D und 4D dennoch sehen möchte, hat also nur bis zum 31.12.2020 die Gelegenheit dazu.
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