Resturlaub

Urlaub auszahlen lassen: Ist das einfach so möglich?

Der große Jahresurlaub war wunderschön, aber auch kostspielig. Da sich die Arbeit im Büro sowieso türmt, kann man sich den restlichen Urlaub auszahlen lassen, oder? Nein, so einfach ist das nicht. Wir klären auf.

Urlaub auszahlen lassen: Urlaubsabgeltungsanspruch nur bei Kündigung?
Urlaub auszahlen lassen: Urlaubsabgeltungsanspruch nur bei Kündigung? Foto: Doucefleur/iStock
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Es sind nur noch ein paar wenige Urlaubstage übrig, aber auf der Arbeit herrscht eh Stress und viel Zeit Urlaub zu nehmen ist auch nicht mehr. Viele Arbeitnehmer würden sich den Urlaub lieber auszahlen lassen. Allerdings ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Denn eigentlich ist der Urlaub dazu da, dass sich der Arbeitnehmer erholt. Daher stellt sich die Frage: Kann man sich Urlaub auszahlen lassen?

Urlaub auszahlen lassen: Wann kann der Urlaubsanspruch zu Geld gemacht werden?

Mit dem Ende des Jahres überlegen sich viele Arbeitnehmer, was sie mit den restlichen Urlaubstagen machen sollen. Nicht jeder kann schließlich zwischen den Jahren frei feiern und die Zeit mit der Familie genießen. Manchmal legt dir dein Arbeitgeber aber auch nahe, dass du deinen Resturlaub noch im alten Jahr nehmen könntest - obwohl er dich nicht zwingen kann. Das ist zum Beispiel bei drohender Kurzarbeit der Fall - wie es in der Corona-Pandemie passiert ist - auch wenn er eigentlich rechtlich erst bis zum 31. März aufgebraucht sein muss. Erst dann gilt er als verfallen und eine Abgeltung ist in fast jedem Fall nicht mehr möglich. Kannst du dir die Urlaubstage aber auch auszahlen lassen?

Das Arbeitsverhältnis und damit auch Urlaub, Abgeltung in Geld und Co. sind in den meisten Fällen vertraglich festgelegt. Im Vertrag steht der Urlaubsanspruch, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zugesteht. Das müssen für Menschen mit einer 5-Tage-Woche (Vollzeit) mindestens 20 Tage im Jahr sein. Jeder Tag mehr ist quasi ein Zugeständnis vom Arbeitgeber, aber inzwischen eher die Regel als die Ausnahme. Zudem stellt sich die Frage nach der Auszahlung des Resturlaubs auch, wenn das Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel durch eine Kündigung.

Solange es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich nicht anders vereinbart ist, gilt Paragraf 7 Absatz 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG). Hier ist geregelt, dass sich Arbeitnehmer ihren Urlaub auszahlen lassen können, wenn noch Resturlaub besteht, trotz eines bald endenden Arbeitsverhältnisses. Allerdings auch nur, wenn die restlichen Urlaubstage nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder eine fristlose Kündigung erfolgt ist. Besteht nach der Kündigung noch genügend Zeit seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen, ist dies zu tun. Denn eine Gewährung des Urlaubs ist einer Auszahlung vorzuziehen. Verlangt der Arbeitgeber jedoch, die restlichen Urlaubstage noch zu arbeiten, ist der Urlaub auszuzahlen - du hast Anspruch darauf.

Das kennst du vielleicht auch aus deinem Betrieb - wenn jemand bald den Job wechselt, gekündigt hat oder es wurde oder auch in den Ruhestand geht, dann werden die verbleibenden Urlaubstage meist von den Arbeitnehmern in Anspruch genommen. So haben in der Regel beide Seiten etwas davon - der Arbeitnehmer hat frei und kann sich auf die kommende Zeit vorbereiten, der Arbeitgeber spart sich in diesem Fall die Kosten für die Urlaubsabgeltung. Je nach dem, wie viele Urlaubstage übrig sind, kann da einiges zusammenkommen.

Urlaubstage auszahlen lassen: Wie berechne ich meine Urlaubsabgeltung?

Egal, ob du Vollzeit-Arbeitnehmer oder Teilzeitkraft bist, es gelten die gleichen Regelungen. Lediglich die Berechnungen der Urlaubsabgeltung sind unterschiedlich.

Arbeitnehmer in Vollzeit (Fünf-Tage-Woche)

Viele Arbeitnehmer sind in Vollzeit angestellt, haben also eine Fünf-Tage-Woche. In diesem Fall gibt es eine Berechnung in vier Schritten, um deinen Anspruch herauszufinden und zu erfahren, was dir grundsätzlich ausgezahlt werden könnte.

So berechnet sich der Urlaubsanspruch für ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis:

  • 1. Schritt: Brutto-Monatsgehalt * 3 = Quartalsgehalt

  • 2. Schritt: Quartalsgehalt / 13 = Wochengehalt

  • 3. Schritt: Wochengehalt / 5 = Arbeitstage-Brutto-Wert

  • 4. Schritt: Arbeitstage-Brutto-Wert * Anzahl der Urlaubstage = X Euro (Bruttowert)

Sonderregelung für Teilzeitkräfte

Für Arbeitnehmer in Teilzeit gelten indes wieder andere Regeln. Auch hier kannst du natürlich eine Fünf-Tage-Woche haben, aber in diesem Fall ist die Berechnung wiederum etwas anders.

So kommst du auf den Wert, der dir bei einer Auszahlung des Urlaubsanspruches zusteht:

  • 1. Schritt: Brutto-Monatsgehalt * 3 = Quartalsgehalt

  • 2. Schritt: 

  1. (5 Tage-Woche): Quartalsgehalt / 65 = Arbeitstage-Brutto-Wert               

  2. (4 Tage-Woche): Quartalsgehalt / 52 = Arbeitstage-Brutto-Wert                

  3. (3 Tage-Woche): Quartalsgehalt / 39 = Arbeitstage-Brutto-Wert                

  4. (2 Tage-Woche): Quartalsgehalt / 26 = Arbeitstage-Brutto-Wert

  • 3. Schritt: Arbeitstage-Brutto-Wert * Anzahl der Urlaubstage = X Euro (Bruttowert)

Auch die Urlaubsabgeltung unterliegt den üblichen Abgaben, wie den Steuern. Am Ende bekommst du also als Urlaubsabgeltung den Netto-Wert der Summe, die du eben berechnet hast. Insofern ist es auch eine Frage des Geldes, ob du dir den Resturlaub bei Kündigung oder Auflösungsvertrag auszahlen lassen willst oder lieber auf die Kohle verzichten magst und deine Urlaubstage einfach nimmst.

Kann man sich Urlaub auszahlen lassen? Wer freiwillig keinen Urlaub nimmt, hat Pech

Letztlich gibt es so oder so einige Dinge, die du beim Auszahlen des Urlaubsanspruches beachten solltest. Du kannst dir nicht einfach so deinen Urlaub auszahlen lassen, weil du ihn nicht genommen hast - denn du bist laut Gesetz dazu verpflichtet, Urlaub zu nehmen, sobald du die Gelegenheit dazu hast. Weil die Urlaubstage eben der Erholung dienen.

Eine freie Entscheidung zwischen Auszahlung oder Urlaubstagen nehmen besteht nicht. Dein Arbeitgeber hat gesetzlich gesehen auch gar nicht das Recht, die in jedem Fall eine Urlaubsabgeltung anzubieten. Falls du also denkst, dass du dir deinen Urlaub einfach so auszahlen lassen kannst, guckst du mitunter dumm aus der Wäsche. Denn wenn du freiwillig auf deinen Urlaub verzichtest, verfällt er einfach und du hast am Ende einfach Pech gehabt - diese Vorgehensweise zur Auszahlung des Resturlaubs ist unzulässig.

Allerdings gibt es bei der Sache auch einen Lichtblick. Wenn dein Arbeitgeber nicht nachweisen kann, seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen zu sein, dich rechtzeitig auf deinen Urlaubsanspruch hinzuweisen, verfällt er nicht.

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Artikelbild und Social Media: Doucefleur/iStock

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