Fußball WM

WM 2026: Fahnen, Hupen & Autokorso – Was ist wirklich erlaubt und was verboten?

Die WM 2026 wird dieses Mal in den USA, Mexiko und Kanada ausgetragen. Angefeuert wird aber weltweit. Was beim Mitfiebern erlaubt ist und was nicht.

Jubelnde Deutschland-Fußball-Fans auf der Fanzone beim Brandenburger Tor in berlin.
Lautes Hupkonzert, Grölen und Feiern gehören für viele Fußball-Fans zur WM dazu. Foto: IMAGO / PIC ONE
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Die WM 2026 wirft ihre Schatten voraus – und mit ihr jede Menge Fragen! Klar, viele wollen wissen, wo man die Spiele kostenlos ohne Magenta sehen kann und auf welche Anstoß- und Sendezeiten wir uns wegen der Zeitverschiebung einstellen müssen. Aber mindestens genauso spannend ist doch: Was ist beim Mitfiebern eigentlich erlaubt – und was verboten?

Wird bei der WM in Deutschland die Nachtruhe ausgesetzt? Darf man im Feierkorso hupen, wenn die Mannschaft gewinnt und wie sieht es eigentlich mit Fahnen und Co. auf dem Autodach aus? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und klären wo Bußgelder drohen.

Auto-Deko: Fahnen, Spiegelüberzüge und Co.

Kaum steigt die Vorfreude auf die WM, sind sie wieder überall unterwegs: Autos im Fan-Look! Fahnen auf der Motorhaube, Schals auf der Hutablage, Spiegelüberzüge in Schwarz-Rot-Gold oder den Farben der Lieblingsnation – für viele gehört das einfach zum WM-Feeling dazu.

Und ja: Grundsätzlich ist das Schmücken des eigenen Autos erlaubt. ABER – und das ist wichtig – nur, solange die Verkehrssicherheit nicht leidet. Problematisch wird es, wenn die Deko nicht richtig befestigt ist oder die Sicht einschränkt. Große Fahnen am Seitenfenster? Keine gute Idee! Auch die integrierten Blinker in den Außenspiegeln dürfen durch sogenannte Spiegelsocken auf keinen Fall verdeckt werden. Genauso müssen die Kennzeichen immer vollständig sichtbar sein.

Besonders heikel wird es bei höheren Geschwindigkeiten, etwa auf der Autobahn. Löst sich ein Fanschal oder flattert plötzlich eine Fahne davon, kann das für andere Verkehrsteilnehmer schnell gefährlich werden. Und kommt es im schlimmsten Fall zu einem Unfall, drohen Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Vor den Autobahnfahrten ist es sicherer die Deko wieder abzunehmen.

Heißt also: Fanliebe bitte sicher befestigt zeigen, damit die WM-Stimmung nicht mit einem Strafzettel oder schlimmer endet.

Lautes Hupen und im Autokorso feiern

Laut Straßenverkehrsordnung (STVO, §30) ist „unnützes Hin- und Herfahren [...] innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden“. In Sachen Autokorso während der WM gibt es da also Handlungsspielraum. Während großen Fußballturnieren werden Feierkorsos zwar vielerorts geduldet, jedoch müssen sich Fahrer*innen und Mitfahrer*innen an geltende Verkehrsregeln halten. Auch beim ausgelassenen Autokorso gelten rote Ampeln, Tempolimits und natürlich die vorgeschriebenen Alkoholgrenzen.

Wichtig ist außerdem: In ein Auto dürfen nur so viele Personen einsteigen, wie es zugelassen ist. Und alle müssen angeschnallt sein – und zwar während der gesamten Fahrt. Auch wenn die Stimmung noch so ausgelassen ist!

Absolutes No-Go: Mitfahren auf der Motorhaube oder dem Autodach. Ebenso verboten ist es, sich aus Seitenfenstern herauszulehnen. So spektakulär es auf Fotos aussehen mag – erlaubt ist es nicht und kann richtig teuer werden.

Laut Straßenverkehrsordnung (§ 16 Abs. 1 StVO) ist die Hupe eigentlich nur erlaubt, um vor Gefahren zu warnen oder – außerhalb geschlossener Ortschaften – ein Überholmanöver anzukündigen.

Zwar wird das Dauerhupen bei Autokorsos in der Praxis oft toleriert, doch darauf verlassen sollte man sich lieber nicht. Im Zweifel kann es eben doch teuer werden.

Spätestens wenn wegen Autokorsos Einsatzfahrzeuge nicht durchkommen oder keine Rettungsgasse gebildet wird, versteht die Polizei keinen Spaß mehr – und aus der Jubelfahrt wird ganz schnell eine teure Angelegenheit.

Wird die Nachtruhe in Deutschland während der WM ausgesetzt?

Wegen der Zeitverschiebung wird es für uns in Deutschland ziemlich spät! Viele Spiele starten hier erst um 21 Uhr oder noch später, einige sogar mitten in der Nacht.

Die Bundesregierung hat vom 20. Mai bis zum 31. Juli 2026 eine „Public Viewing Verordnung zur Fußball WM“ beschlossen. „Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen Fußballfest und Lärmschutz“, so Bundesumweltminister Carsten Schneider. Doch was heißt das konkret: Wird es jetzt wochenlang nachts laut?

Tatsächlich erlaubt die sogenannte Public-Viewing-Verordnung Ausnahmen vom Lärmschutz, damit gemeinsames Fußballschauen auch nach 22 Uhr möglich ist. Diese Sonderregelung gilt für die gesamte Turnierdauer von 39 Tagen. Ohne sie würden viele Veranstaltungen gegen die üblichen Lärmgrenzen verstoßen, die ab 22 Uhr gelten.

Eine feste „neue“ Nachtruhe wie bei der letzten EM (damals ab 1 Uhr) ist diesmal allerdings nicht angekündigt. Stattdessen entscheiden Städte und Gemeinden individuell, ob und wie lange Public Viewings genehmigt werden. Ein Anspruch auf Erlaubnis besteht allerdings nicht. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Besonders wichtig: Liegt der Veranstaltungsort in der Nähe von Wohngebieten oder sensiblen Einrichtungen?

Heißt konkret: Nicht automatisch jedes Spiel wird zur lauten Freiluft-Party. Aber vor allem bei Spielen mit deutscher Beteiligung dürfte es auch nachts laut werden – etwa bei Anstoßzeiten um 21, 22 oder sogar 23 Uhr im Falle von Halbfinale oder Finale.

Public Viewing in den eigenen Vier Wänden oder im Garten

Grundsätzlich ist gemeinsames Fußballschauen auf der Terrasse oder im Garten erlaubt – aber eben nur im Rahmen der geltenden Landesimmissionsschutz-Vorschriften.

Heißt konkret: Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr muss eingehalten werden. Und sogenannter „störender Lärm“ ist sogar zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig tabu. Da heißt es also: Lautstärke im Blick behalten.

Vielleicht also die frühen 18-Uhr-Spiele entspannt draußen genießen und für die späteren Anpfiffe lieber ins Wohnzimmer wechseln. Aber auch dort gilt: Fan-Gesänge schön und gut, doch sie sollten nicht bis in die Nachbarwohnung schallen. Denn wer die Anlage oder die Box zu laut aufdreht, riskiert im Ernstfall saftige Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, wenn sich jemand beschwert.

Und noch wichtig für alle, die privat zum WM-Abend einladen: Eintritt verlangen? Verboten. Und auch die Gästeliste ist begrenzt – mehr als 300 Personen dürfen es nicht sein.

Außerdem gilt: Finger weg von Silvesterraketen oder Knallkörpern. Wer ohne spezielle Genehmigung Feuerwerk zündet, muss ebenfalls mit hohen Strafen rechnen.