"Schrecklicher Tod"

Würzburg: Mann misshandelte Baby zu Tode - Urteil gefallen

Ein 24-Jähriger soll laut Gericht das Baby seiner Freundin misshandelt und getötet haben. Der Mann wurde nun wegen Totschlags verurteilt.

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Drei bis fünf Minuten soll der 24-jährige Angeklagte aus Gemünden Mund und Nase des Babys zugedrückt haben, bis der Säugling schließlich erstickte. Das Würzburger Landgericht fiel gestern (22.2.) ein Urteil gegen den Mann: Elf Jahre Gefängnis. 

Baby starb "schrecklichen Tod"

Das Würzburger Landgericht macht den 24-Jährigen für den Tod des acht Monate alten Babys verantwortlich. Der Verurteilte soll den Sohn seiner damaligen Freundin aus dem Raum Gemünden am Main kurz vor Weihnachten 2019 misshandelt und erstickt und es "bedingt vorsätzlich" getötet haben. Für eine Mordanklage reichten die Beweise nicht aus. Der Logopäde selbst bestreitet die Tat. Eine psychiatrische Gutachterin stellte im Prozessverlauf seine volle Schuldfähigkeit fest. 

Der Vorsitzende Richter Claus Barthel sagte nach Informationen des Senders BR zu Beginn der Urteilsverkündung, dass Baby sei "gewaltsam durch die Hand des Angeklagten einen wahrlich schrecklichen Tod" gestorben. Der Angeklagte hatte laut des rechtsmedizinischen Gutachtens Mund und Nase des Babys zugedrückt, damit es aufhörte zu schreien, bis das Kind in Folge dessen erstickte. Das habe der Gemündener "billigend in Kauf genommen."

Würzburg: Mann misshandelt Baby zu Tode - Urteil gefallen
Elf Jahre Haft für den angeklagten 24-Jährigen, der das Baby einer Freundin getötet haben soll. Foto: IMAGO / HMB-Media

Zeugen im Umfeld schwiegen

Barthel sagte am Tag des Urteils: "Luca starb durch die Hand des Angeklagten einen schrecklichen Tod, den wir uns alle nicht vorstellen können, aber müssen." Dem Angeklagten sei der Tod des Babys gleichgültig gewesen. Zudem habe das Baby laut Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen kurz vor seinem Tod innere Blutungen erlitten - ausgelöst durch "einen Tritt, einen Faustschlag oder ein festes Zusammendrücken des Bauchraums." 

Der Vorsitzende Richter sprach auch das Umfeld in seinem Urteil an: So treffe das Jugendamt keine Mitschuld, jedoch habe das Schweigen der Zeugen um Umkreis dazu beigetragen, dass das Kind über mehrere Monate gewalttätigen Misshandlungen ausgesetzt gewesen sei. Barthel betonte: "Misshandlungen zu melden, ist eine Bürgerpflicht."

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