Vorsicht!

Autoscheibe freikratzen - dafür gibt es jetzt ein saftiges Bußgeld!

Das Freikratzen des Autos gehört zum Winter wie die Butter aufs Brot. Aber Vorsicht: Bei dem ein oder anderen Fehler blüht Autofahrer*innen ein saftiges Bußgeld.

Autoscheibe freikratzen - dafür gibt es jetzt ein saftiges Bußgeld!
Foto: IMAGO / Ina Peek
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Im Winter ist morgens oft erst einmal Eiskratzen angesagt. Dabei machen viele allerdings ein paar entscheidende Fehler. Die Folge: das ein oder andere saftige Bußgeld!

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Auto beim Eiskratzen warm laufen lassen? Das wird teuer!

Wer kennt es nicht? Mal eben die Heizung aufdrehen und das Auto im Stand warm laufen lassen, während man die Scheibe von einer dicken Schicht Eis befreit, immerhin zählt jede Minute. Aber Vorsicht! Der laufende Motor schadet nicht nur der Umwelt, sondern kann auch ein ordentliches Loch ins Portemonnaie reißen. Tatsächlich besagt Paragraf 30, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen..."

Bedeutet: Laut Angaben des "ADAC" müssen Autofahrer*innen beim Standheizen auf öffentlichen Straßen mit einem Bußgeld bis zu 80 Euro plus Verwaltungskosten rechnen.

Privatgrundstücke sind von diesem Verbot nicht ausgenommen, allerdings greift statt der StVO hier das Landes-Immissionsschutzgesetz. Wer also in Nordrhein-Westfalen dabei erwischt wird, wie er sein Auto im Stand warm laufen lässt, muss bis zu 5.000 Euro zahlen. In Brandenburg hingegen sind es "nur" 200 Euro.

Guckloch, zugeschneites Kennzeichen, Schnee auf dem Autodach - so teuer wird's

Auch Guckloch-Fahrer*innen riskieren nicht nur einen Unfall, sondern auch ein saftiges Bußgeld. Denn: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es Pflicht, die Scheiben vor Fahrtantritt freizumachen. Wer allerdings nur mit einem kleinen Guckloch beim Fahren erwischt wird, dem drohen mindestens zehn Euro Geldbuße.

Zudem schlagen zugeschneite Kennzeichen mit fünf Euro zu Buche. Für ein nicht vom Schnee befreites Autodach droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Plötzlich Schnee auf dem Dachboden - was kann man dagegen tun? Mehr dazu erfahrt ihr im Video:

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Video: Glutamat

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Artikelbild und Social Media: IMAGO / Ina Peek

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