Rechtliche Konsequenzen

Collien Fernandes: Nach Anzeige – diese Strafe droht Tätern von Fake-Pornos

Der Fall Collien Fernandes rückt ein kaum beachtetes Problem ins Rampenlicht: Wer Fake-Pornos oder Deepfakes verbreitet, macht sich strafbar – aber welche Strafe droht in Deutschland?

Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes beim Kölner Treff.
Collien Fernandes wurde Opfer von Deepfakes und Fake-Pornos. Foto: IMAGO / Klaus W. Schmidt
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Der Fall Collien Fernandes sorgt für Schlagzeilen: Die Moderatorin und Schauspielerin wurde Opfer von Deepfakes und Fake-Pornos – und hat in Spanien bereits Anzeige erstattet. Doch was passiert eigentlich in Deutschland, wenn jemand gefälschte Nacktaufnahmen verbreitet? Wie hart kann die Strafe sein?

Fake-Pornos & Deepfakes – Wie steht das deutsche Recht aktuell dazu?

Immer häufiger werden digitale Fake-Pornos, gefälschte Nacktbilder und Sex-Videos aus gestohlenen Bildern und KI-Tools verbreitet. Doch was passiert, wenn jemand davon betroffen ist – und wie sind die rechtlichen Konsequenzen? Rechtsexperte Dr. Nils Winkler (Schwerpunkt Sexualstrafrecht) erklärt jetzt gegenüber „Bild“: Für sogenannte „virtuelle Vergewaltigung“ gibt es im deutschen Strafrecht bislang keinen eigenen Paragrafen. Allerdings können andere Straftatbestände greifen – zum Beispiel Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wenn durch Fake-Profile oder gefälschte Aufnahmen ein realer Schaden entsteht.

Zum aktuellen Fall ordnet auch Dr. Carolin Weyand, Fachanwältin für Strafrecht, ein: Zwar sind nach geltendem Recht reale, nicht-einvernehmliche Bildaufnahmen und deren Verbreitung strafbar (§§ 184k, 201a StGB). Doch gerade bei pornografischen Deepfakes besteht eine prägnante Strafbarkeitslücke. Das klassische Bilddelikt setzt eine reale „Bildaufnahme“ voraus; KI-generierte, synthetische Inhalte sind häufig nicht vom Gesetz erfasst – obwohl sie täuschend echt wirken und die sexuelle Selbstbestimmung massiv verletzen. Nur wenn zusätzliche Aspekte wie eine ausdrückliche Herabwürdigung oder Erpressung dazukommen, lässt sich bislang eine Strafbarkeit konstruieren.

Auch der digitale Identitätsmissbrauch, etwa durch die Erstellung von Fake-Profilen, ist rechtlich nicht durchgängig erfasst. Es fehlt bislang ein genereller Tatbestand, der das fortgesetzte Auftreten unter fremder Identität in sozialen Netzwerken unter Strafe stellt. § 269 StGB greift nur, wenn die Täuschung sogenannte beweiserhebliche Daten betrifft – reine Fake-Profile, ohne Zusammenhang mit einer Urkundenfälschung oder einer offiziellen Beweissituation, reichen meist nicht. Ehrschutzdelikte helfen lediglich dann, wenn explizit herabwürdigende Inhalte verbreitet werden. Nachstellung greift vorrangig bei wiederholtem, einengendem Verhalten und schwerwiegender Beeinträchtigung. Viele alltägliche Fälle von Identitätsmissbrauch zu Kommunikations- oder Sexualisierungszwecken bleiben deshalb meist straffrei. Komplizierend kommt hinzu, dass Anonymität im Internet, internationale Plattformen und schwer zu sichernde Beweise eine effektive Strafverfolgung oft erschweren.

Wie schwer kann die Strafe ausfallen?

Besonders schwerwiegende Vorwürfe – etwa wenn im Zusammenhang mit Fake-Pornos auch tätliche Angriffe vorliegen – können hohe Strafen nach sich ziehen. „Schon bei einer einfachen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“, erklärt Winkler. Bei Beleidigung oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist mit niedrigeren Strafen zu rechnen. Wichtig: Wer gezielt und systematisch über Jahre Fake-Aufnahmen erstellt oder verbreitet, zeigt laut Rechtsexperten oft „erhöhte kriminelle Energie“ – das kann strafschärfend bewertet werden.

Ermittlungen & Beweisführung: Das gilt im Ernstfall

Wer sich als geschädigte Person wehren möchte, kann Anzeige erstatten. Im Ermittlungsverfahren werden oft Datenträger wie Handys und Computer beschlagnahmt und ausgewertet. Oft stehe bei Falschbehauptungen Aussage gegen Aussage – sichtbare Beweise wie Fotos, Chatverläufe oder ärztliche Atteste sind daher hilfreich. Niemand muss bei solchen Ermittlungen aktiv an seiner Überführung mitwirken, was insbesondere für Beschuldigte gilt. Sollte eine betroffene Person tatsächlich ein Geständnis erhalten, kann das strafmildernd wirken. Vor allem im Bereich Sexualdelikte oder häusliche Gewalt kann dies das Verfahren verkürzen und dem Opfer zusätzliche Belastung ersparen.

Fake-Pornos, KI-Nacktbilder und Deepfakes sind kein Kavaliersdelikt – Betroffene können sich wehren und Täter:innen müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Dr. Weyand betont: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Das muss sich in Zukunft auch deutlicher im Strafrecht widerspiegeln. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber bald für noch mehr Schutz sorgt.

Quellen

  • Bild

  • Dr. Carolin Weyand, Fachanwältin für Strafrecht und Gründungspartnerin der Kanzlei Rettenmaier Frankfurt

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