Urteil zur Hundehaftpflichtversicherung

Dürfen Hartz IV Empfänger keine Hunde haben?

Schlechte Nachrichten für Hartz-IV-Empfänger. Ein neues Urteil sorgt unter Hundebesitzern für Aufruhr. Viele stellen sich die Frage: Dürfen Hartz-IV-Empfänger keine Hunde haben?

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Wenn das eigene Gehalt nicht für die Lebenshaltungskosten reicht, können Arbeitnehmer zusätzlich Hartz IV beziehen. Um diese sogenannten Hartz-IV-Aufstocker geht es bei einem neuen Urteil des Bundessozialgerichts, das momentan für Aufruhr sorgt. Denn es wurde beschlossen, dass die Haftpflichtversicherung für Hunde nicht vom angerechneten Einkommen abgezogen wird.

Hartz-IV-Empfänger: Kein zusätzliches Geld für Hundehaftpflichtversicherung

Demnach dürfen Hartz-IV-Empfänger natürlich Hunde besitzen, allerdings erhalten Hundebesitzer kein zusätzliches Geld für die Haftpflichtversicherung der Vierbeiner. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Dabei ist diese Versicherung in manchen Bundesländern (wie Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) Pflicht.

Das Urteil kommt insofern überraschend, weil Versicherungsbeiträge oftmals vom anzurechnenden Einkommen abgezogen werden können. Das Einkommen bestimmt die Höhe des aufstockenden Hartz-IV-Betrags. Werden Versicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen, erhält der Arbeitnehmer somit mehr Hartz IV.  

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Bei Hundehaftpflichtversicherungen ist dies nicht der Fall, unabhängig davon, ob diese Pflicht ist oder nicht. Das Bundessozialgericht kam zu dem Entschluss, nachdem eine Hartz-IV-Aufstockerin klagte, als sie die Versicherung für ihre Collie-Hündinnen nicht absetzen konnte. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Die Begründung: Ein Hobby, wie das der Hundehaltung, wäre nicht in der Abdeckung der normalen Lebenshaltungskosten vorgesehen.  

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