Neue Untersuchungen

Durch Sonnencreme? Schädliche Weichmacher in Urinproben von Kindern und Jugendlichen nachgewiesen

Das Umweltbundesamt hat im Urin von Kindern und Jugendlichen Abbaustoffe eines schädlichen Weichmachers nachgewiesen. Als Grund stehen belastete Sonnencremes unter Verdacht.

Mutter trägt im Sommer am Strand Sonnencreme auf ihre kleine Tochter auf
Foto: Symbolbild: ArtMarie/iStock
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In einer Pressemeldung vom 17. Februar 2026 teilt das Umweltbundesamt (UBA) aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Urinproben von Kindern und Jugendlichen mit. Das Ergebnis: In 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben wurde Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) nachgewiesen. Dabei handelt es sich um das Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP).

Der Weichmacher gilt als fortpflanzungsschädigend, ist deshalb in der EU nicht zugelassen und unterliegt strengen Regelungen und Grenzwerten. Dennoch: „Ein Prozent der Urinproben überschritt den vor zwei Jahren von der Kommission Human-Biomonitoring abgeleiteten Beurteilungswert“, heißt es in der Pressemitteilung.

Bereits Anfang des Jahres 2024 wies das UBA den Weichmacher in Urinproben bei Erwachsenen nach. Daraufhin legte die Human-Biomonitoring-Kommission (HBM) am Umweltbundesamt einen sogenannten HBM-I-Wert für MnHexP im Urin fest. Es handelt sich um einen Beurteilungswert für Weichmacher im Urin.

Dieser liegt bei 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L). Bis zu diesem Grenzwert „ist nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen.“ Das Bundesinstitut für Risikobewertung beziffert zudem die tolerierbare tägliche Aufnahme von DnHexP auf 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag (µg/kg KG/d).

Nahezu alle Urinproben von Kindern und Jugendlichen belastet

In der aktuellen Kinder- und Jugendstudie ALISE („Aligned Study for Environmental Health“) wurden bislang 259 Urinproben von 6- bis 17-Jährigen ausgewertet, die zwischen April und Juli 2025 gesammelt wurden. Das Ergebnis: In 238 Proben – also 92 Prozent – konnte MnHexP nachgewiesen werden. Zwei der untersuchten Kinder bzw. Jugendlichen sollen mit Werten von 83 und 107 µg/L sogar den festgelegten HBM-I-Grenzwert von 60 µg/L überschritten haben.

„Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre waren wir nicht überrascht, MnHexP in den Urinproben von Kindern und Jugendlichen zu finden. Was uns jedoch überrascht hat, war der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes.

Bundesamt für Risikobewertung: FAQ zu Phtalat-Weichmachern

„Phthalate sind chemische Verbindungen, die vor allem als Weichmacher in Kunststoffen wie PVC eingesetzt werden. In den jeweiligen Kunststoffen sind die Phthalate jedoch nicht fest gebunden, sondern können daraus freigesetzt werden. Weil Phthalate in der Vergangenheit in großen Mengen produziert und eingesetzt wurden, kann man sie nahezu überall in der Umwelt und als Verunreinigung (Kontamination) in vielen Lebensmitteln nachweisen. In Studien lassen sich Phthalate und deren Abbauprodukte außerdem regelmäßig in Urinproben feststellen.

Je nach ihrer chemischen Struktur können Phthalate unterschiedliche gesundheitsschädliche Wirkungen haben. So können einige beispielsweise das Hormonsystem, andere die Funktion der Leber beeinflussen. Allerdings treten diese Effekte erst bei bestimmten Konzentrationen auf. Da Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Westeuropa insgesamt nur sehr geringe Mengen an Phthalaten aufnehmen, sind gesundheitliche Beeinträchtigungen bei ihnen nicht zu erwarten. In der Vergangenheit wurde jedoch bei Kindern teilweise eine erhöhte Konzentration von Phthalaten festgestellt.

Menschen nehmen Phthalate hauptsächlich über die Nahrung auf, Kleinkinder verstärkt auch über Hausstaub und Gegenstände, die sie in den Mund stecken.

Für die verschiedenen Phthalate gibt es je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Grenzwerte, um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. In manchen Produkten wie Spielzeug oder Lebensmittelverpackungen ist der Einsatz bestimmter Phthalate seit Jahren verboten oder sehr stark eingeschränkt. Entsprechend sind für diese Phthalate in den vergangenen Jahren sowohl die Produktion in Europa als auch die Aufnahme der Phthalate durch die Bevölkerung rückläufig.“

UV-Filter in Sonnencreme als mögliche „Belastungsquelle“

Wie das UBA in der Meldung weiter erklärt, habe parallel zu den UBA-Urinuntersuchungen im Jahr 2024 bei Erwachsenen auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Nordrhein-Westfahlen (LANUV) MnHexP im Urin von Kindergartenkindern nachgewiesen.

Durch die Auswertung von Angaben zu Lebensgewohnheiten und genutzten Produkten rückte Sonnencreme schnell als mögliche Quelle der Belastung in den Fokus, so heißt es weiter. Ein Zusammenhang, der sich auch in den aktuellen Daten von 2025 erneut zeige.

Unmittelbar eingeleitete Tests von Sonnenschutzprodukten erhärteten damals den Verdacht. Zudem weise ein Patent zur Herstellung des UV-Filters Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB) darauf hin, dass der Weichmacher DnHexP bei dessen Produktion entstehen könne. Die Analysen machten jedoch auch deutlich: Die DnHexP-Gehalte im UV-Filter schwanken. Und es seien durchaus Sonnencremes mit DHHB erhältlich, die keine entsprechende Verunreinigung aufweisen.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU bewertete DHHB im Jahr 2025 neu. Das Ergebnis: Eine maximale Verunreinigung von 0,1 mg/kg in Sonnencreme gelte als technisch erreichbar. Dennoch: 2024 wurden noch Werte zwischen 1,5 und 44 mg/kg gemessen.

Ende 2025 wurde dann eine neue gesetzliche Regelung beschlossen, die 2027 in Kraft treten soll. Ab dem 1. Januar 2027 sollen so nur noch Sonnenschutzmittel verkauft werden dürfen, die höchstens 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm enthalten.

Auch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe (CVUA Karlsruhe) betont: „Unsere Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass es möglich ist, bei der Herstellung kosmetischer Mittel DHHB-Rohstoffe einzusetzen, in denen die Verunreinigung DnHexP nur in nicht nachweisbaren Gehalten vorkommt.“

Angesichts der steigenden Zahlen an Hautkrebserkrankungen, betont das Umweltbundesamt trotz seiner Untersuchungsergebnisse, wie wichtig Sonnenschutz ist, um das Risiko so gering wie möglich zu halten.

„Kinder und Jugendliche haben eine besonders empfindliche Haut. Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln ist und bleibt daher essentiell, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.“
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes

Kinder vor Sonne schützen: Das sollten Eltern tun

Selbstverständlich ist es keine Lösung, dein Kind nicht (mehr) mit Sonnencreme einzureiben. Die wichtigsten Testanbieter und Verbraucherschützer wie Stiftung Warentest und Öko Test in Deutschland untersuchen regelmäßig Kosmetikprodukte, Lebensmittel und andere Waren im Handel. Dort kannst du nachlesen, welche Sonnenmilch ungefährlich ist und welche nicht. Was du beim Sonnenschutz zusätzlich beachten kannst, sind die folgenden Hinweise vom Bundesamt für Risikoschutz (BfR), die zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz zusammengestellt wurden:

  • „Vermeiden hoher UV-Belastungen, indem man Schatten aufsucht und ab einem UV Index 8 in den Mittagsstunden (2 Stunden vor und nach dem Sonnenhöchststand) möglichst im Haus bleibt,

  • die Haut mit textilem Sonnenschutz abdecken, also Kleidung, Schuhe, Kopfbedeckung, die auch Stirn, Nacken und Ohren beschattet,

  • eine Sonnenbrille tragen, die UV-Strahlung bis 400 nm ausfiltert und das Auge so gut wie möglich umschließt, sowie

  • Sonnencreme auf unbedeckte Körperstellen auftragen.

Kinder sind besonders zu schützen, da ihre Haut und Augen empfindlicher gegenüber UV Strahlung sind als die der Erwachsenen. Säuglinge sollten der direkten Sonnenstrahlung nicht ausgesetzt werden.“