Für 27 Jahre Haushalt: Mann muss Ex-Frau nach Scheidung 160.000 Euro zahlen
27 Jahre opferte eine Frau ihre Karriere für die Familie, bis sie nach der Scheidung vor dem Nichts stand. Ihr letzter Ausweg: der Weg vor Gericht.
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27 Jahre lang hegte und pflegte eine Frau aus Argentinien ihren Mann, kochte ihm sein Essen, brachte ihm sein Bier, wenn seine Lieblingsmannschaft spielte und kümmerte sich um den Haushalt und die Kinder. Doch plötzlich stand sie alleine da, ohne Geld auf dem Konto, ohne Arbeitserfahrung und frisch geschieden - bis sie sich entschied, vor Gericht zu ziehen ...
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Traditionelle Familien- und Rollenbilder prägten das Leben der argentinischen Familie: Während sie zu Hause blieb und sich um Haushalt und Kinder kümmerte, ging er zur Arbeit und brachte das Geld mit nach Haus. 2009 folgte der Schock: Das Paar trennte sich und ließ sich nur zwei Jahre später scheiden.
Doch während der Ex-Mann weiterhin ein "gutes Leben" führte, stand sie finanziell vor dem Nichts! Auch ihre Chance, sich mit einem Job ein paar Groschen dazuzuverdienen, war angesichts ihres Alters verschwindend gering.
Aus diesem Grund traf die Argentinierin eine Entscheidung: Sie zog in Buenos Aires gegen ihren Ex-Mann vor Gericht - mit Erfolg!
Das Gericht entschied, dass sie mit ihrer Hausarbeit einen "Job" ausgeübt hatte und sie nun auf die finanzielle Unterstützung ihres Ex-Mannes angewiesen sei. Die Folge: Eine Richterin verurteilte ihn zu einer Rekordsumme. Sage und schreibe 8 Millionen Argentinische Pesos (umgerechnet knapp 160.000 Euro, Stand: 2019) musste er als Wiedergutmachung abdrücken.
160.000 Euro für 27 Jahre: Beitrag soll wirtschaftliche Situation ins Gleichgewicht bringen
"Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen von ihren Ehemännern ist einer der zentralen Mechanismen, durch den Frauen in der Gesellschaft unterworfen werden. In den meisten Familien übernehmen Frauen immer noch hauptsächlich die Last der Hausarbeit und der Kinderbetreuung, auch wenn sie außer Haus arbeiten", heißt es laut der Nachrichtenseite "Clarin" im Urteil.
Aus diesem Grund sei der Betrag "angemessen, um die unterschiedliche wirtschaftliche Situation der Ehegatten, die sich aus der Ehe und ihrer Auflösung ergibt, wieder ins Gleichgewicht zu bringen", so die Richterin.
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