Neuregelung

Kinderreisepass 2024: Abgeschafft! Was du jetzt beachten musst

2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Was müssen Eltern jetzt bei Reisen mit der Familie wissen?

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Der Kinderreisepass ist abgeschafft: Was müssen Eltern jetzt wissen? (Themenbild) Foto: romrodinka/iStock

Seit dem 1. Januar 2024 kann für Kinder unter 12 Jahren kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Welches Dokument Kinder nun auf Reisen brauchen, welche Regelungen die alten Kinderreisepässe betreffen und welche Vorteile das neue Gesetz hat, hier im Überblick.

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Kinderreisepass 2024 abgeschafft: Das müssen Eltern jetzt wissen

Im Juli 2023 beschloss der Bundestag die Abschaffung des Kinderreisepasses. Neue Kinderreisepässe können seit dem Jahreswechsel nicht mehr beantragt werden.

Die wichtigsten Fakten der Neuregelung im Schnellcheck:

  • Kinder unter 12 Jahren brauchen für Reisen außerhalb der EU und des Schengenraums künftig einen regulären Reisepass mit integriertem Chip

  • Innerhalb der EU, im Schengenraum und in der Regel auch in der Türkei können Kinder alternativ mit Personalausweis reisen

  • Die neuen Reisepässe und Personalausweise sind sechs Jahre gültig

  • Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem jeweiligen Fristablauf gültig

Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes kann man vor einer Reise checken, welches Ausweisdokument zur Einreise nötig ist.

Reisen mit Kindern: Was kostet ein Reisepass und wie wird er beantragt?

Eltern müssen zukünftig den normalen Gebührensatz zahlen, wenn sie einen Reisepass für ihr(e) Kind(er) beantragen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt dieser 37,50 Euro für einen sechs Jahre lang gültigen Pass. Ab 24 Jahren zahlt man 70 Euro pro Reisepass. Das Dokument ist dann zehn Jahre gültig.

Das Kind muss bei der Beantragung des Passes anwesend sein, nicht aber bei der Abholung. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)

  • ausgefüllter Passantrag

  • falls vorhanden der bisherige (Kinder-)Reisepass

  • biometrisches Passfoto

  • Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie

  • Nachweis des Wohnsitzes

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person

  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person

Kinderreisepass abgeschafft: Das bringt die Neuregelung

Hinter der Abschaffung des Kinderreisepasses steckt zunächst das Bestreben der Bundesregierung, Passdokumente unabhängig vom Alter zu vereinheitlichen.

Hinzukommt, dass Kinderreisepässe nicht über den Chip verfügten, der in elektronischen Reisepässen verbaut ist. Auf diesem Chip sind neben anderen Informationen die Fingerabdrücke der reisenden Person gespeichert. Länder wie die USA verlangten anstelle des Chips ein Visum für Kinder zur Einreise. Durch das Wegfallen des Kinderreisepasses ist dies nun nicht mehr nötig und das Reisen mit Kind erleichtert.

Ob mit oder ohne Reisepass ist das Reisen mit Kindern für die meisten Eltern eine Herausforderung. Im Video erfährst du 5 wertvolle Tipps!

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Video: Glutamat

Artikelbild & Social Media: romrodinka/iStock (Themenbild)

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