Mutter muss Tausende Euro Kindergeld zurückzahlen: Das steckt dahinter
Eine Mutter aus Baden-Württemberg muss das Kindergeld, das sie für ihre Tochter erhalten hat, zurückzahlen. Wir verraten dir, warum das Gericht so entschieden hat.
Eine Mutter aus Baden-Württemberg muss mehrere Tausend Euro Kindergeld zurückzahlen, das sie für ihre volljährige Tochter erhalten hatte. Die Tochter hatte sich nach ihrem Abitur um einen Studienplatz bemüht. Deshalb bekam die Mutter zunächst weiter Kindergeld für sie.
Doch dann brach der Kontakt zwischen Mutter und Tochter ab. Die Beziehung war zerrüttet. Die Mutter wusste deshalb nicht, dass ihre Tochter die Suche nach einem Studienplatz inzwischen aufgegeben hatte und stattdessen in Vollzeit arbeitete.
Warum die Mutter das Kindergeld zurückzahlen muss
Die Familienkasse forderte das bereits gezahlte Kindergeld zurück. Die Mutter wollte das nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Familienkasse recht.
Der Grund: Damit für ein volljähriges Kind weiter Kindergeld gezahlt werden kann, reicht es nicht aus, einfach anzugeben, dass man einen Studienplatz sucht. Das Kind muss sich auch ernsthaft um einen Studien- oder Ausbildungsplatz bemühen.
Genau das war bei der Tochter in dem betreffenden Zeitraum nicht der Fall. Sie hatte sich zwar einmal um einen Studienplatz beworben, nach ihren eigenen Angaben aber nicht besonders motiviert. Stattdessen arbeitete sie in Vollzeit, weil sie Geld für ihren Lebensunterhalt brauchte.
Mutter wusste nichts von den geänderten Plänen
Trotzdem machte das Gericht der Mutter keinen Vorwurf. Aufgrund des zerrütteten Verhältnisses zu ihrer Tochter und des fehlenden Kontakts konnte sie nicht wissen, dass diese ihre Bewerbungsbemühungen eingestellt hatte.
Das Gericht ging deshalb von einer „unverschuldeten Unkenntnis“ der Mutter aus. Auch die Familienkasse hätte nach Ansicht des Gerichts stärker versuchen können, die Tochter selbst in die Aufklärung einzubeziehen.
An der Entscheidung änderte das allerdings nichts: Die Voraussetzungen für Kindergeld waren in diesem Zeitraum nicht erfüllt. Das Gericht wies die Klage der Mutter deshalb ab.
Für 2025 könnte Anspruch auf Kindergeld bestehen
Am Ende des Urteils gibt es allerdings noch einen interessanten Hinweis: Die Tochter hatte sich Anfang 2025 offenbar wieder um einen Studienplatz bemüht. Deshalb könnte für bestimmte Zeiträume im Jahr 2025 möglicherweise wieder ein Anspruch auf Kindergeld bestanden haben.
Das Gericht legte der Mutter deshalb nahe, zeitnah einen neuen Antrag auf Kindergeld für entsprechende Zeiträume im Jahr 2025 zu stellen. Ein möglicher Anspruch könnte unter Umständen sogar mit der Rückforderung verrechnet werden.
Der Fall zeigt: Auch wenn Eltern nichts von den geänderten Plänen ihres Kindes wissen, kann eine Kindergeld-Rückforderung möglich sein.







