Vorschlag vom Finanzminister

Schluss mit Bürokratie: Kindergeld soll bald ohne Antrag fließen

Weniger Bürokratie, mehr Zeit fürs Baby: Das Kindergeld soll zukünftig ohne aufwendige Antragstellung fließen.

Symbolbild: Familie und Kindergeld
Der Antrag auf Kindergeld soll Eltern zukünftig erleichtert werden. Foto: iStock/ CalypsoArt
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Der Antrag auf Kindergeld muss in Deutschland unmittelbar nach der Geburt eines Kindes erfolgen. Kritiker sind seit Jahren der Meinung, das sei für viele Familien zu aufwendig, außerdem seien die Formulare zu kompliziert. Finanzminister Lars Klingbeil will das Verfahren jetzt vereinfachen und so Familien und Behörden entlasten.

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Kindergeld?

2025 hat die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder ausgezahlt. Anspruch haben in Deutschland alle Eltern, die steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, welches hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sind die Kinder in der Ausbildung, gibt es Sonderregeln. Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat - unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kindergeld wird an die Person im Haushalt ausgezahlt, welche das Kind überwiegend versorgt.

Bisher läuft der Antrag auf Kindergeld so: Eltern, die ein Kind bekommen haben, melden sich bei ihrem zuständigen Standesamt und das Kind bekommt eine Steuer-ID, die Familien brauchen, um überhaupt den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen zu können. Das Formular kann schriftlich oder elektronisch über das Elster-Portal eingereicht werden.

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Kindergeld: Wie funktioniert die neue Antragstellung?

Nach den Plänen von Finanzminister Klingbeil, soll, sobald ein Neugeborenes angemeldet wird, das Standesamt weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren, dieses soll dann aber selbstständig die Informationen an die Familienkasse weitergeben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung der Eltern kennt. Liegen von beiden die Bankdaten vor, zahlt die Familienkasse automatisch an die Mutter. Sind Eltern damit nicht einverstanden, können sie das proaktiv ändern lassen. Die Kontoverbindung wird über das Steuerportal Elster gemeldet.

Oft übernehmen auch die Krankenhäuser direkt die Anmeldung beim Standesamt, dann läuft in Zukunft alles automatisch. Für komplizierte Fälle muss weiterhin ein Antrag gestellt werden, etwa beim ersten Kind von Eltern die Bürgergeld beziehen oder Eltern, die im Ausland leben, in Deutschland aber steuerpflichtig sind. Sie erhalten weiterhin ein Begrüßungsschreiben von der Familienkasse mit einem QR-Code zum vorausgefüllten Kindergeld-Antrag. Handlungsbedarf besteht auch weiterhin, wenn man Kindergeld für volljährige Kinder beziehen möchte, die in der Ausbildung sind oder studieren.

Wann tritt das neue Antragslose Kindergeldverfahren in Kraft?

Aktuell handelt es sich lediglich um einen Vorschlag des Finanzministeriums. Beschlossen und verabschiedet ist also noch nichts. Bevor der Vorschlag in den Bundestag geht, können sich andere Minister, Länder und Verbände äußern.

Das neue Kindergeld-Verfahren soll dann 2027 in zwei Schritten greifen: Ab März 2027 sollen alle Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, automatisch Kindergeld bekommen. Überwiesen wird direkt an die Person, sie auch schon vorher Kindergeld erhalten hat.

November 2027 soll dann voraussichtlich Schritt zwei folgen: Dann können auch Eltern, die ihr erstes Kind bekommen auf den Antrag verzichten. Voraussetzung bleibt, dass mindestens ein Elternteil in Deutschland lebt und mindestens einer hier steuerpflichtig arbeitet.

Antrag zu leicht: Kann das System missbraucht werden?

Das Finanzministerium sieht aktuell kein gesteigertes Risiko für Missbrauch, da alle Fälle weiterhin bei der Familienkasse geprüft werden. Unkontrollierte Auszahlungen von Kindergeld seien damit auch in Zukunft ausgeschlossen.