Pfand gezahlt: Darf man die Tasse vom Weihnachtsmarkt einfach mitnehmen?
Glühweintassen vom Weihnachtsmarkt sind ein beliebtes Souvenir. Doch darf man die Tasse wirklich mitnehmen, wenn man dafür Pfand gezahlt hat?
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Glühweintassen sind bunt, weihnachtlich und oft auch nur eine Saison lang erhältlich. Kein Wunder, dass so manche Tasse nicht zurück beim Glühweinstand, sondern als Andenken im heimischen Küchenschrank landet. Ist ja halb so schlimm, schließlich hat man dafür ein Pfand bezahlt – oder?
Tasse vom Weihnachtsmarkt mitnehmen: erlaubt oder nicht?
Hast du auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eine Glühweintasse vom Weihnachtsmarkt als Souvenir mit nach Hause zu nehmen? Oder hast du sogar eine Tasse im Küchenregal stehen? Dann sind jetzt starke Nerven gefragt: Streng genommen ist das nämlich Unterschlagung!
Wird ein Pfand vereinbart, muss die Tasse auch wieder zurückgegeben werden. Eigentümer bleibt der Standbetreiber, wie der SWR erklärt. Und der könnte rein theoretisch sogar einen Strafantrag stellen.
Übrigens: Um einen Diebstahl handelt es sich nur nicht, weil der Standbetreiber die Tasse freiwillig abgegeben hat, als er den Glühwein ausgeschenkt hat.
Darum wird das Pfand immer teurer
Doch keine Sorge: Die meisten Veranstalter tolerieren die Tassenmitnahme. Für gewöhnlich gleicht das Pfand den Verlust durch nicht zurückgegebene Tassen aus. Es bleibt aber eine Grauzone.
Dabei gibt es schöne weihnachtliche Tassen auch ganz ohne schlechtes Gewissen. Wir haben ein paar besondere Exemplare für dich herausgesucht:
Für die Standbetreiber gibt es einen einfachen Weg, sich gegen den Tassenschwund zu wehren: Sie erhöhen den Pfandbetrag. So ist es an manchen Glühweinständen mittlerweile ganz normal, dass das Pfand teurer ist als der Glühwein selbst. Und jetzt ist auch klar, warum.











