Cygrooming

"White Tiger" ab heute vor Gericht: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

Er nannte sich „White Tiger“ und soll Kinder und Jugendliche im Netz zu Selbstverletzungen und Suizid getrieben haben. Jetzt wird dem 21-Jährigen der Prozess gemacht.

Eine Person sitzt im Dunkeln mit Kapuze vor einem Computer
Foto: iStock/ ijeab
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Es ist ein Fall von Cybergrooming, der sprachlos macht. Ein 21-Jähriger aus Hamburg, der sich selbst im Netz „White Tiger“ nannte, ist unter anderem wegen Mordes und mehrfach versuchtem Mordes angeklagt. Außerdem geht es um sexuellen Missbrauch und teils schwere Körperverletzung. Insgesamt werden ihm 204 Taten an mehr als 30 Kindern und Jugendlichen vorgeworfen. Viele der Opfer konnten bis heute nicht namentlich identifiziert werden. Der 21-Jährige war im vergangenen Sommer in der Wohnung seiner Eltern festgenommen worden.

Der Fall "White Tiger": "Ein Präzedenzfall für Folgeverfahren"

Die bisher bekannten Opfer von „White Tiger“ stammen unter anderem aus Deutschland, Finnland, Großbritannien, Kanada und den USA. Der Angeklagte soll dem internationalen pädokriminellen Netzwerk „764“ angehört haben. Im Internet soll der 21-Jährige gezielt Kontakt zu psychisch labilen Kindern und Jugendlichen aufgenommen haben. Diese soll er dann unter Druck gesetzt und bedroht haben und sie zu sexuellen Handlungen und Selbstverletzungen gezwungen haben. Einen 13-jährigen Jungen soll er im Januar 2022 so sehr bedrängt und bedroht haben, dass sich dieser vor einer laufenden Webcam das Leben nahm.

Der Prozess gegen „White Tiger“ sei bislang einmalig, betont die Hamburger Gerichtssprecherin Marayke Frantzen: „Hier stellen sich grundsätzliche Fragen, die in dieser Konstellation so konkret noch von keinem Gericht entschieden worden sind. Und auch nicht in dieser Dimension.“ Es wird bereits gegen weitere Mitglieder der Gruppe „764“ ermittelt. Daher ist klar: „Dieses Verfahren kann ein Präzedenzfall auch für Folgeverfahren sein und ist auch deshalb wichtig.“

Das Hamburger Landgericht hat für den Prozess bereits 82 Verhandlungstage angesetzt. Da als Beweise eine Menge Videomaterial und Chatverläufe gezeigt werden, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

"White Tiger": Zum 1. Mal im Visier der Polizei mit 16 Jahren

Mit 16 Jahren geriet „White Tiger“ zum ersten Mal ins Visier der Polizei, festgenommen wurde er jedoch erst im vergangen Jahr. Sein Fall stellt die Justiz vor eine große Aufgabe, denn bei dem Mord und den Mordversuchen, die ihm zur Last gelegt werden, hat er nicht selbst Hand angelegt. Laut Anklage hat er die Opfer dazu gebracht, das selbst zu tun und genau darin liegt das Problem. „Problematik ist im Ansatzpunkt, dass selbst verletzende Handlungen gar nicht strafbar sind“, so Mia-Christine Sperling-Karstens, die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft. „Die werden erst dann strafbar, wenn der Täter das Opfer als Werkzeug einsetzt, als Werkzeug gegen sich selbst oder gegen andere.“ Was wiederum voraussetzt, dass er die „Tatherrschaft“ hat. „Das heißt, er muss wissen, dass das Opfer einen Defekt aufweist“, so Sperling-Karstens weiter. „Entweder ist das eine akute psychische Störung oder eine fehlende Einsichts- und Verstandesreife bei eben ganz jungen Kindern. Und so war es eben hier, wo wir es mit psychisch sehr labilen Kindern zu tun hatten.“

Sollte der 21-Jährige wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm die Höchststrafe. Das Höchstmaß in Deutschland liegt bei zehn Jahren, da der Angeklagte bei den meisten Taten noch minderjährig war. „Ich glaube nicht, dass ihm die Mordvorwürfe nachgewiesen werden“, so Christiane Yüksel, die Verteidigerin des Angeklagten: „Dass er in der Presse als 'Monster' hingestellt wird, das bekommt er mit und das berührt ihn auch. Ansonsten möchte ich nichts weiter zu seinem psychischen Befinden sagen.“ Der 21-Jährige wird sich selbst zu den schweren Vorwürfen vor Gericht nicht äußern.

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