Wie und wann kann ich meinen Nachnamen ändern?
Kann man seinen Nachnamen eigentlich ändern? Und wenn ja - wie und wann? Was du über eine Namensänderung wissen musst - und warum du dafür nicht einmal heiraten musst.
Der Name ist gegeben. Pech gehabt, mag man bei manch gar ungünstigen Kombinationen - wie Axel und Schweiß oder Rosa und Schlüpfer – denken. Solche Extremfälle sind natürlich eher selten. Und doch gibt es Nachnamen, die man, sei es dank Doppeldeutungen oder schlechten Erinnerungen, nicht gerne trägt. Was tun? Damit abfinden? Musst du nicht. Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, seinen Nachnamen zu ändern – und dafür musst du nicht zwingend heiraten.
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Wann kann ich meinen Nachnamen ändern?
Einer Änderung des Nachnamens muss immer ein wichtiger Grund vorhergehen. Es bleibt also immer noch eine Ausnahme. Der Entscheidung, ob ein Name geändert werden darf, liegt sogar ein eigenes Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen von 1938 zugrunde.
Was gilt als wichtiger Grund? Eine Hochzeit ist jedem bekannt – hier kann man den Nachnamen des Partners annehmen, muss man jedoch nicht.
- Wer seinen Nachnamen schlichtweg nicht mag, muss sich damit abfinden. Anders sieht es bei Schutz der Person aus. Ist die Sicherheit eines Menschen aufgrund seines Nachnamens bedroht, kann eine Änderung diskutiert werden.
- Unter den Schutz fällt nicht nur die körperliche Sicherheit, sondern auch die Würde. Ein Nachname, der zu Mobbing oder verletzenden Wortwitzen aufruft, kann ebenfalls geändert werden.
- Manchmal kann der Nachname eine psychische Belastung darstellen. Ist er zum Beispiel mit negativen Erinnerungen – wie sexuellem Missbrauch in der Familie verbunden – kann der Betroffene ebenfalls seinen Nachnamen ändern.
- Im Zuge einer Einbürgerung wird dem Wunsch, den Namen der Eingliederung wegen in eine deutsche Form zu ändern, ebenfalls oft nachgegeben.
- Bei Scheidungen und Pflegekindern gelten ebenfalls besondere Regeln. Tatsächlich darf ein allein sorgeberechtigter Elternteil den Nachnamen des Kindes ändern, damit er zur Familie passt. Es steht stets das Wohl des Kindes im Fokus – so auch bei Pflegekindern, die den Nachnamen ihrer neuen Eltern annehmen können.
- Was kaum jemand weiß: Auch wenn der Nachname besonders häufig vorkommt – siehe gängige Beispiele wie Müller oder Schulz – kann eine Änderung beantragt werden.
- Dasselbe gilt für das Gegenteil: Als wichtiger Grund gilt ebenfalls, wenn der Nachname besonders kompliziert oder lang ist und daraufhin Behinderungen im Alltag verursacht.
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Wie geht eine Änderung des Nachnamens vonstatten?
Zuständig ist das Standesamt. Vor jeder Namensänderung muss ein Beratungsgespräch geführt werden, in dem die Beweggründe erläutert werden. Daraufhin wird ein Antrag gestellt.
Vorsicht: Den Nachnamen zu ändern, kann teuer werden. Die Gebühren liegen zwischen 30 und 1.022 Euro – wie viel du tatsächlich bezahlen musst und ob dein Grund ausreicht, erfährst du in einem persönlichen Gespräch.
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