Mehr als nur Pflicht

Standesamtliche Trauung: Ablauf, Dokumente, Namensänderung

Die standesamtliche Trauung gilt als Pflichtveranstaltung einer Hochzeit. Wie sie abläuft und worauf zu achten ist, damit am Hochzeitstag alles klappt.

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Nur durch eine standesamtliche Trauung geht das Ehepaar auch vor dem Gesetz eine rechtsgültige Ehe ein. Dieser „bürokratische Akt“ kann durch eine selbst gewählte Location zu einem schönen und würdigen Auftakt werden. Laden Sie Freunde und Familie ein und setzen Sie auf einen romantischen Trauspruch und emotionale Musik . Verabschieden Sie sich von dem Gedanken, sich einer Pflichtveranstaltung unterziehen zu müssen. Die kirchliche oder freie Trauung im Anschluss, können Sie ohne lästige Pflichten und ganz nach Ihren Wünschen gestalten.

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Der Ablauf einer standesamtlichen Trauung

  1. Vorsprechen: Eine halbe Stunde vor der standesamtlichenTrauung finden sich Brautpaar und Trauzeugen im Vorzimmer des Standesamtes ein. Hier wird ein letztes Mal die Personalien festgestellt und überprüft (gültigen Personalausweis/Reisepass bereithalten).
     
  2. Betreten des Trauzimmers: Das Brautpaar nimmt auf den vorderen Plätzen des Trauzimmers Platz, Trauzeugen und Brauteltern direkt dahinter. Die restlichen Plätze können von weiteren Gästen besetzt werden.
     
  3. Feierliche Begrüßung und kurze Ansprache durch den Standesbeamten.
     
  4. Eheschließungsformel: Der Standesbeamte stellt die Frage, ob das Brautpaar die Ehe miteinander eingehen möchte. Bei beidseitiger Bejahung vollzieht der Standesbeamte die Trauung durch die Aussage, dass die Anwesenden kraft seines Amtes nun rechtmäßig verheiratet sind.
     
  5. Ringwechsel: Die Eheleute stecken sich gegenseitig die Ringe an. (Psst: Hier findest du die schönsten Hochzeitstrends 2019: Von Deko über Food - das ist angesagt!)
     
  6. Brautkuss: Die Eheleute küssen sich zum ersten Mal als verheiratetes Paar.
     
  7. Ehebucheintrag: Die Eheschließung wird im Familienbuch des Standesamtes eingetragen und laut verlesen. Das Brautpaar, die Trauzeugen und der Standesbeamte unterschreiben das Dokument. Hier kommt zum ersten Mal der (neue) Familienname zum Einsatz.
     
  8. Heiratsurkunde: Die Heiratsurkunde wird vom Standesbeamten unterschrieben und gemeinsam mit dem Familienstammbuch dem Brautpaar überreicht.
     
  9. Gratulation: Häufig warten Freunde und Familie vor dem Standesamt auf das Frisch vermählte Paar. Ein Sektempfang, kleine Häppchen und Spielchen runden die Trauung ab.
     
  10. Dauer der Trauung: 20 bis 45 Minuten

Standesamtliche Trauung: Alles, was du wissen musst
Eine standesamtliche Trauung ist Pflicht, muss aber deswegen noch lange nicht unromantisch sein. Foto: iStock

Welche Unterlagen werden benötigt?

Seit 1998 gibt es das Aufgebot in seiner klassischen Form nicht mehr. Heiratswillige müssen sich persönlich bei dem entsprechenden Standesamt (Wohnsitz) anmelden. Wer ein anderes Standesamt vorzieht, der meldet sich trotzdem dort an, wo er gemeldet ist. Die zuständige Abteilung leitet die Unterlagen weiter. Hierfür können evtl. zusätzliche Kosten anfallen. Eine Anmeldung ist maximal ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin möglich.

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Welche Dokumente, Papiere und Bescheinigungen benötigt werden, ist von dem jeweiligen Wohnort und dem entsprechenden Standesamt abhängig. Auch die Kosten (ca. 40 Euro) können variieren. Am besten informieren Sie sich rechtzeitig über die benötigten Unterlagen. In der Regel sind das folgende:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes)
  • eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wichtig! Diese darf nicht älter als 14 Tage sein)
  • Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss einen entsprechenden Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorlegen.
  • Wer zuvor schon einmal verheiratet bzw. verwitwet war, der benötigt einen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (erhältlich im Eheschließungsamt).
  • Haben Sie gemeinsame Kinder, muss eine Geburtsurkunde vorgelegt werden (erhältlich im Geburtsstandesamt der Kinder).
  • Haben Sie Kinder aus früheren Beziehungen, werden Geburtsurkunde, Sorgerechtsbescheide und Vermögens-Auseinandersetzungszeugnis vom Jugendamt/Vormundschaftsgericht gefordert.

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Die Namensänderung

Bereits vor der standesamtlichen Trauung sollten Sie sich ausreichend Gedanken über Ihren Namen machen. Immerhin gehen Sie davon aus, dass Sie diesen ein Leben lang tragen. Für viele hat der Name eine große Bedeutung: Er drückt Gefühle aus und lässt Erinnerungen wach werden. Vielleicht soll der Familienname auch über Generationen hinweg Bestand haben? Unter folgenden Möglichkeiten der Namensänderung können Sie sich entscheiden:

Die traditionelle Variante: Sie nehmen den Namen ihres Mannes an und auch die Kinder erhalten diesen Familiennamen.

Die moderne Variante: Ihr Mann nimmt ihren Namen an, folglich erhalten auch die Kinder Ihren Familiennamen.

Der Doppelname: Es ist nur einem Partner erlaubt, einen Doppelnamen zu führen. Der andere Partner behält seinen Namen. Dieser wird automatisch zum Familiennamen, welchen auch die Kinder später erhalten. Die Reihenfolge der Namen kann frei entschieden werden.

Zwei Nachnamen: Jeder der Partner behält seinen Nachnamen. Im Laufe der Zeit ist es möglich, einen der beiden Namen als gemeinsamen Namen festzulegen. Spätestens mit der Geburt des 1. Kindes muss ein Name als Familienname festgelegt werden. Diesen tragen dann auch die Kinder.

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