Das wird teuer! Über 1000 Bußgeldbescheide, weil Eltern eigenmächtig die Ferien verlängern
Um einen günstigeren Ferienflieger zu bekommen, nehmen immer mehr Eltern ihre Kinder früher aus der Schule, doch das kann teuer werden.
Alle Jahre wieder setzen Eltern darauf, das die Rechnung aufgeht: Sie nehmen ihre Kinder ein paar Tage früher aus der Schule, um einen günstigeren Ferienflieger zu bekommen oder bei der Pauschalreise zu sparen. Doch alle Jahre wieder werden genau diese Eltern erwischt und müssen saftige Bußgelder zahlen. Fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben nun die Zahl der Bußgeldbescheide veröffentlicht. Allein in diesen Bezirken in NRW waren es im vergangenen Jahr mehr als 1000 Verstöße, die wegen der Verletzung der Schulpflicht im Zusammenhang mit den Ferien eingeleitet wurden. Zeichnet sich hier etwa ein Trend ab?
Vor oder nach den Ferien die Schule schwänzen, das wird teuer!
„Eine Beurlaubung, um zum Beispiel einen günstigen Ferienflieger nutzen zu können, ist nicht zulässig“, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Das Schulministeriums hat in einem Runderlass eindeutig geregelt: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“
Wer gegen diesen Runderlass verstößt und erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen, das bis zu 1000 Euro betragen kann. Die Bezirksregierungen machen deutlich, dass das eigenmächtige Verlängern der Ferien im Rahmen der Schulpflichtverletzungen und der Bemessung der Bußgelder „besonders schwer gewichtet“ wird.
Urlaubsbedingtes Schulschwänzen: Zeichnet sich ein Trend ab?
In solchen Fällen sind die Bezirksregierungen für Gymnasien, Gesamt-, Real-, Sekundar- und Berufsschulen zuständig. Für Grundschulen sowie Förder- und Hauptschulen sind die Schulämter der Städte und Kreise zuständig. Deren Zahlen werden wiederum von den Mittelbehörden erfasst. Die Bezirksregierung in Münster hatte im vergangenen Jahr steigende Zahlen verzeichnet, einen Trend will man daraus aber nicht ableiten. „Die Schulen sind für dieses Thema sensibilisiert“, betont ein Sprecherin der Bezirksregierung.
Münster hat als einzige Mittelbehörde auch schon eine erste Zwischenbilanz für das laufende Jahr: 139 Bußgeldverfahren wegen Ferienverstößen wurden bereits bis Anfang Juni eingeleitet, die Sommerferien sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. Die mit Abstand höchste Zahl der Ferienverstöße in NRW hat die Bezirksregierung Düsseldorf gemeldet: Hier gab es 2024 rund 3719 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Schulpflichtsverletzungen. Es gibt aber auch Bezirke, in denen die Zahlen zurückgehen und die Bußgelder Wirkung zeigen.
Bußgeldverfahren: Auch Schüler*innen können belangt werden
Neben den Erziehungsberechtigten können auch Schüler*innen (nach Vollendung des 14. Lebensjahres) wegen einer Schulpflichtsverletzung belangt werden. Etwa, wenn die Jugendlichen ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren.
Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern richtet sich das Bußgeld eh gegen sie selbst. Und auch wer sein Kind vor den Ferien krank meldet, muss damit rechnen, ein ärztliches Attest vorzulegen, wenn die Schule begründete Zweifel anmeldet. Wer beim Familienurlaub Geld sparen möchte, sollte lieber auf legale Tipps setzen: Wer an diesem Tag seinen Urlaub bucht, spart richtig Geld!