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Hohes Bußgeld droht! Bayern sperrt heute diese Straßen ab - Was du jetzt wissen musst!

Bayern verbietet Urlaubern die Durchreise über seine Landstraßen. Bei Verstoß droht ein saftiges Bußgeld.

Nahaufnahme „Durchfahrt verboten“-Verkehrsschild, Im Hintergrund bewölkter Himmel und links unten in der Ecke eine Baumkrone.
Die Durchreise durch bayerische Landstraßen ist für Urlauber ab dem 15.08.2025 verboten. Die Straßen, die nicht länger befahren werden dürfen, sind durch die üblichen „Durchfahrt verboten“-Verkehrsschilder gekennzeichnet. Foto: IMAGO / mix1
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Wir sind mitten in der Urlaubssaison und wo man nur hinsieht herrscht Stau und stockender Verkehr auf den Autobahnen Deutschlands. Viele Autofahrer*innen versuchen deshalb mithilfe von Navigeräten die Staus auf Nebenstrecken und Landstraßen zu umgehen - ein großes Problem für die Anwohner.

Denn, wie Landrat Otto Lederer (CSU) gegenüber der „Bild-Zeitung“ schildert: „Es kam hier zu Szenen, dass selbst in Wohngebieten Stau war, dass einspurige Gemeindeverbindungsstraßen blockiert waren und dass selbst über Feldwege plötzlich 40-Tonner gefahren sind.“

Aus diesem Grund setzt Bayern dem Durchfahrtsverkehr ab heute, dem 15.08.2025, einen Riegel vor. Wer sich nicht an das Verbot hält, kassiert einen Strafzettel samt saftigem Bußgeld.

Verkehrs-Sperre in Bayern ab 2025: Hier darfst du nicht durchfahren

Konkret geht es um die Autobahnen A8 nach Salzburg und A93 in Richtung Brenner. Von dort aus, im Süden Bayerns, reisen viele Autofahrer*innen weiter in den Süden Europas. An insgesamt 11 Autobahnabfahrten dürfen Urlauber*innen ab dem 15.08.2025 nicht mehr abfahren. Entsprechende Schilder sollen an den Autobahnen noch aufgestellt werden. Das Durchfahrtsverbot gilt jeweils von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen und betrifft die Gemeinden im Landkreis Rosenheim: Rosenheim, Aschau, Samerberg, Bad Aibling, Bad Feilnbach und Rohrdorf. Dort stehen die Verbotsschilder bereits.

Bußgeld-Alarm bei Verstößen

Wer trotzdem durchfährt und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Kontrolliert wird stichprobenartig. Wer kein Ziel in Ortsnähe nennen kann, der muss blechen und darf nicht weiterfahren. Laut Bußgeldkatalog kostet ein Verstoß gegen das rot weiße Verbotsschild 50 Euro für Pkws und 55 Euro für Pkws mit Anhänger.