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Krankschreibung ab dem ersten Tag - Das plant die Bundesregierung jetzt!

Krankenstand auf hohem Niveau: Die Koalition will jetzt mit diesen zwei Änderungen gegensteuern.

Frau sitzt mit Erkältung vor dem Computer und will sich krankmeldenAuf Pinterest merken
Foto: iStock/ LightFieldStudios

Um dem hohen Krankenstand in Unternehmen entgegenzuwirken, plant die schwarz-rote Koalition nun strengere Regeln für die Krankschreibung von Arbeitnehmer:innen. Konkret heißt das: Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein. Bislang musste ein ärztliches Attest in der Regel erst ab dem vierten Tag vorgelegt werden. Darauf einigten sich Union und SPD nach den jüngsten Beschlüssen des Koalitionsausschusses. Doch damit nicht genug: Die Bundesregierung plant eine weitere einschneidende Maßnahme.

Krankschreibung: Bundesregierung will strengere Regeln einführen

Auch die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, soll abgeschafft werden. Wer krank ist, müsste dann wieder persönlich in der Arztpraxis erscheinen – und das bereits am ersten Tag!

Ende 2023 wurde die Regelung erlassen, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichten Infekten auch telefonisch krankschreiben lassen konnten, unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt war. Krankschreiben lassen konnte man sich für bis zu fünf Kalendertage. Vorbild für den Erlass war eine Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie galt, um Ansteckungen zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, muss dies seinem Arbeitgeber unverzüglich melden – idealerweise zu Beginn des Arbeitstages. Doch wie sieht es mit dem ärztlichen Attest aus? Hier gilt bislang folgende gesetzliche Regelung: Erst wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. In diesem Attest bestätigt die Ärztin oder der Arzt sowohl das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit als auch deren voraussichtliche Dauer. Der Arbeitgeber kann aber bereits am ersten Tag ein Attest verlangen. Das ist rechtlich zulässig und kommt in manchen Unternehmen bereits zur Anwendung.

Studien belegen: Telefonische Krankschreibung nicht schuld an hohem Krankenstand

Bundeskanzler Friedrich Merz ist der hohe Krankenstand schon länger ein Dorn im Auge. Bereits im vergangenen Jahr stellte er die telefonische Krankmeldung infrage. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte daraufhin an, die Gesetzeslage zu prüfen.

Studien belegen jedoch, dass die Telefon-AU nicht für den hohen Krankenstand verantwortlich ist. Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung hat im Oktober 2025 eine Studie mit einem klaren Ergebnis vorgelegt: Nicht die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung treibt die Zahlen in die Höhe – sondern vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Der entscheidende Punkt: Mit der eAU werden Krankmeldungen vollständig digital erfasst. Damit steigt die Erfassungsquote. Heißt konkret: Heute landen sämtliche Krankschreibungen automatisch in der Statistik – auch jene, die früher womöglich nicht vollständig vom Arbeitgeber gemeldet wurden.Die gestiegenen Zahlen spiegeln also vor allem eine genauere Datenerfassung wider – und nicht zwangsläufig mehr Krankheitsfälle.

Ob und wann die Regelung in Kraft treten, bleib abzuwarten - sicher ist aber, für viele Arbeitsnehmer könnten sich im Krankheitsfall spürbare Veränderungen ergeben.

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