Bierpreis, Online-Shopping & Co.

Neue Gesetze und Änderungen im Mai 2022: Das ändert sich für dich!

Neue Gesetze und Änderungen im Mai 2022 gibt es so einige – und manche werden auch dich betreffen. Alle relevanten Neuerungen gibt es hier zum Nachlesen.

Neue Gesetze und Änderungen im Mai 2022 gibt es viele.
Neue Gesetze und Änderungen im Mai 2022 gibt es viele. Foto: Zolnierek/iStock
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Was neu wird im Supermarkt, beim Online-Shopping, bei deinem Google-Profil, beim Bierpreis und in welchem Bundesland du künftig eine Solaranlage auf dein neues Haus bauen musst, das erfährst du in unseren neuen Gesetzen und Änderungen im Mai 2022.

Neues Gesetz im Mai 2022: Häufiger Rabatte im Supermarkt?

Dieses neue Gesetz im Mai 2022 soll die Verschwendung von Lebensmitteln verringern: die Rabattierung von bald ablaufenden Lebensmitteln wird vereinfacht.

Das Gesetz sieht vor, dass bei Produkten dann statt eines Gesamtpreises und Grundpreises schon die Angabe ausreicht, um wie viel Prozent sich der Preis verringert. Also wird der bald ablaufende Schmand mit -15% ausgezeichnet, mehr nicht. Das heißt, dass ein Schritt bei der Arbeit für die Mitarbeiter*innen wegfällt – theoretisch zumindest. Dadurch soll eigentlich erreicht werden, dass weniger Produkte im Müll landen, weil sie eher rabattiert würden, was aber fraglich ist.

Denn laut Verbraucherzentrale handele es sich nur um die Legalisierung der gelebten Lebensrealität – die Supermärkte würden in der Regel ohnehin schon so verfahren, dass Verbraucher*innen nicht mehr den tatsächlichen Preis erführen. Dennoch lohnt es sich vielleicht, die Augen nach Rabatten offenzuhalten – sie könnten ja bald häufiger zu finden sein.

Verbraucherschutzrichtlinie Online-Shopping

Online-Shopping verändert sich immer mehr und wird zum Glück sicherer. Ab Ende Mai 2022 wird nochmals an der Schraube gedreht und alles für Verbraucher*innen übersichtlicher.

Denn oftmals wird ein Ranking angezeigt, ohne dass erkennbar ist, was das Kriterium für die Reihenfolge ist. Daher muss am Ranking nun klar gekennzeichnet sein, wie beispielsweise Versandhändler*innen wie Amazon und Co. zur Darstellung der Produkte kommen und warum sie in der Reihenfolge angezeigt werden, wie du sie siehst.

Außerdem muss für dich ersichtlich sein, von welcher Art die Verkäufer*in ist – also ob es sich um einen Direktverkauf, Weiterverkauf oder auch eine Privatperson handelt.

Wenn es Bewertungen gibt, sind die Händler*innen ab sofort verpflichtet, die Echtheit der Bewertungen sicherzustellen und dich informieren, wie sie dies sicherstellen. Gefälschte Bewertungen sind eigentlich sowieso nicht erlaubt, allerdings sind Fake-Bewertungen ab dann auch ausdrücklich verboten.

Zudem gibt es beim Online-Shopping oftmals den Fall, dass der Preis individuell angepasst wird. Das heißt, dass du in der Innenstadt von Köln lebend eventuell mehr zahlst als jemand, der zur gleichen Zeit das Produkt aus einem Dorf irgendwo auf dem Land betrachtet. Diese Praxis muss nun gut sichtbar kenntlich gemacht werden. Halten sich Unternehmen nicht daran, kommt es zu empfindlichen Strafen.

Änderung im Mai 2022: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wird am 28. Mai 2022 verbessert und ermöglicht es Verbraucher*innen, in bestimmten Fällen zukünftig Schadensersatz von Unternehmen, Influencern oder Werbeagenturen zu erhalten.

Als Grund für den Schadensersatz kann es sich zum Beispiel um aggressive Telefonwerbung, irreführende Werbung, Lockangebote ohne ausreichend vorhandene Ware oder auch falschen Angaben zu Gütezeichen wie verschiedenen Gütesiegeln handeln.

Allerdings liegt die Beweispflicht auf Seite der Verbraucher*innen, was die ganze Sache in der Praxis dann eher wieder schwierig macht. Zudem liegt die Verjährungsfrist bei sechs Monaten, was als zusätzliche Einschränkung zu beachten ist.

Neues Gesetz im Mai 2022: Grundpreis in Kilo, Liter, Kilowattstunden, etc.

Wenn du künftig einkaufen bist oder auch sonst auf einen Preis achten oder Produkte vergleichen willst, kannst du dich ab 28. Mai 2022 auf die Preisanpassungsverordnung verlassen.

Sie sorgt dafür, dass Preisangaben im Supermarkt, an der Zapfsäule oder der Ladestation künftig einheitlich angegeben werden müssen. Künftig sind also beispielsweise Preise bzw. ergänzende Angaben pro 100 Gramm verboten – alle Preise müssen in Kilo oder Litern ausgezeichnet sein. Außerdem wird bei Ladesäulen der Arbeitspreis künftig per Kilowattstunde stehen.

Bei anderen Produkten muss der Preis in Metern, Quadratmetern oder Kubikmetern angegeben werden. Die Preisgestaltung wird also vereinheitlicht. Endlich kein Wirrwarr mehr und alles transparent.

Ladestrom wird teurer

Eine Änderung im Mai 2022 gibt es in Sachen Stromsäulen in Hamburg. Das Unternehmen Hamburg Energie erhöht seine Preise an den rund 1000 Ladesäulen kräftig – statt 29 Cent kostet die Kilowattstunde dann 49,9 Cent. Grund seien unter anderem Gebühren, die von der Stadt Hamburg erhoben würden.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft aus – Verlängerung möglich

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft am 25. Mai 2022 aus. Wenn das wirklich passiert, wäre das Arbeiten also wieder wie vor Beginn der Pandemie möglich. Allerdings wollen wir uns diesbezüglich nicht allzu sehr aus dem Fenster lehnen – ob sie wirklich außer Kraft tritt, ist fraglich. Eine Verlängerung bestimmter Maßnahmen ist im Bereich des Möglichen. Corona ist schließlich noch nicht ganz vorbei.

Google führt flächendeckende Zwei-Faktor-Authentifizierung ein

Viele User*innen haben sich aus Komfortgründen schon lange daran gewöhnt, wenn sie sich bei einer App oder an einem Gerät (wie einem Apple-iPhone) neu anmelden: einfach das vorgeschlagene Google-Konto nutzen oder beim Smartphone-Wechsel von Android zu Apple bei Google anmelden, um die alten Daten mitnehmen. Ab 30. Mai 2022 gibt es hier aber eine Änderung.

Der US-amerikanische Tech-Konzern führt nämlich auch für Dritt-Apps die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Nutzer*innen ein. Das bedeutet, dass alle Apps, bei denen du dich mit deinem Google-Konto anmelden kannst, künftig die Zwei-Faktor-Authentifizierung notwendig ist – also musst du neben deinem Nutzernamen bzw. der E-Mail-Adresse und dem dazugehörigen Passwort auch einen sechsstelligen Code eingeben.

Dieser Code kann per SMS oder – noch sicherer – in einer Authenticator-App erhalten werden. Die einzige Möglichkeit, die Zwei-Faktor-Authentifizierung des Google-Kontos noch zu umgehen, wird dann ein 16-stelliger Code sein, der appspezifisch ist, also nur für eine bestimmte App funktioniert. Spaß macht das nicht, daher lieber gleich umstellen.

Google Play Store: Keine Filme und Serien mehr

Serien und Filme im Google Play Store ausleihen oder kaufen – was bislang möglich war, wird ab Mai 2022 der Vergangenheit angehören. Der globale Internetkonzern nimmt die Filme und Serien aus dem Programm und lässt sie in die Google-TV-App umziehen.

Bestehende Accounts ziehen mit um – auch sonst ändert sich bis auf den neuen Ort von technischer Seite nichts, da Geschenkkarten und Google Points weiterhin genutzt werden können.

Steuererklärung 2020 muss bis 31. Mai 2022 abgegeben werden – unter bestimmten Voraussetzungen

Wenn du 2020 Kurzarbeit machen musstest, hast du deine Steuererklärung 2020 schon bis zum 31. Oktober 2021 abgeben müssen. Einzige Ausnahme: Du hast die Dienste einer Steuerberatung in Anspruch genommen. In diesem Fall ist die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 fällig – also zum Ende des kommenden Monats.

Windows 10: Version 20H2 fällt aus dem Support

Privatnutzer*innen von Windows 10 steht eine entscheidende Änderung im Mai 2022 ins Haus – sofern sie die Version 20H2 nutzen. Solltest du diese Windows-10-Version noch nutzen, fliegst du im Mai 2022 aus der Versorgung mit Sicherheitsupdates.

Deshalb solltest du schnellstmöglich mal die generellen System-Updates an deinem Rechner durchlaufen lassen, die du sonst so gerne mal wegklickst. Denn noch 11 Prozent aller Windows-10-Rechner sind mit dieser Version ausgestattet. Für Unternehmen gilt eine Schonfrist bis Mai 2023, bis dann auch diese Versionen hintenüberfallen.

Änderung im Mai 2022: Bierpreis erhöht sich

Das wird für viele Deutsche zum Schock: Bier wird teurer. Diese Änderung im Mai 2022 wird in erster Linie einmal die Biere der Radeberger-Gruppe und der Bitburger Braugruppe treffen. Laut Lebensmittel-Zeitung wird von sechs bis sieben Euro mehr pro Hektoliter (= 100 Liter) Bier ausgegangen.

Das betrifft erstmal die Händler*innen, allerdings wird davon ausgegangen, dass die Preise an die Verbraucher*innen einfach weitergereicht werden. Folgende Biermarken dürften von der Teuerung im Mai 2022 betroffen sein, da sie zur Radeberger-Gruppe gehören:

  • Allgäuer Brauhaus (u.a. Altenmünster & Büble Bier)

  • Berliner Bürgerbräu

  • Berliner Kindl

  • Berliner Pilsner

  • Binding

  • Braufactum

  • Brinkhoff’s No. 1

  • Clausthaler

  • DAB

  • Dortmunder Kronen

  • Dortmunder Union

  • Dom Kölsch

  • Engelhardt Charlottenburger Pilsener

  • Erbacher

  • Falkenfelser

  • Freiberger

  • Freibergisch

  • Gilden Kölsch

  • Guinness

  • Grüner Bier

  • Hansa

  • Hasen-Bräu Augsburg

  • Henninger

  • Hop House 13

  • Hövels

  • Humbser

  • Hürner

  • Jever

  • Kilkenny

  • Kloster Scheyern

  • Kronsberg Pils

  • Krušovice (nur Vertrieb)

  • Kurfürsten Kölsch

  • Lederer Bräu

  • Losunger

  • Küppers Kölsch

  • Mahn & Ohlerich

  • Malteser Weissbier

  • Märkischer Landmann

  • Meisterbräu

  • Oberdorfer Helles

  • Patrizier

  • Peters Kölsch

  • Potsdamer Rex Pils

  • Radeberger Pilsner

  • Ritter

  • Rostocker

  • Sebaldus Weizen

  • Sesters Kölsch

  • Schlösser Alt

  • Schöfferhofer

  • Schultheiss

  • Siechen

  • Sion Kölsch

  • Sternburg

  • Stifts

  • Stuttgarter Hofbräu

  • Teutsch Pils

  • Thier

  • Tucher

  • Ur-Krostitzer

  • Wicküler

  • Zirndorfer

Die folgenden Biermarken gehören zur Bitburger Braugruppe und dürften im Mai 2022 ebenfalls teurer werden:

  • Benediktiner

  • Bitburger

  • Hessenquell Landbier

  • Königs Pilsener

  • Köstritzer

  • Licher

Neues Gesetz im Mai 2022: Solar-Pflicht in Baden-Württemberg tritt in Kraft

Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg tritt durch ein neues Gesetz im Mai 2022 in Kraft – für Privathaushalte. Was für Neubauten im Gewerbebereich und größere Parkplätze schon gilt, kommt jetzt für Neubauten im Privatsektor. Häuslebauer*innen sind also qua Gesetz gezwungen, sich eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach zu setzen.

Im Gesetz ist überdies geregelt, wie viel Fläche des Daches mindestens genutzt werden muss und wann Bürger*innen von der Pflicht befreit werden – also in welchem Fall es wirtschaftlich unzumutbar ist. Zudem gibt das Land Baden-Württemberg schon einen Ausblick in die Zukunft: Grundlegende Dachsanierungen ab 1. Januar 2023 müssen ebenfalls die Installation einer Solaranlage mit Panels auf dem Dach beinhalten.

Postbank: chipTAN-Verfahren wird abgeschaltet

Postbank-Kund*innen müssen sich auf eine Neuerung einstellen, denn das sogenannte chipTAN-Verfahren wird im Mai 2022 eingestellt. Diese Änderung betrifft alle, die ihre TAN mit einem Lesegerät erhalten, in welche die Debitkarte eingeführt wird.

Stattdessen soll nun das sogenannte BestSign-Verfahren zum Einsatz kommen. Dieses kann als App per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Passwort verwendet werden. Für Menschen, die kein Smartphone besitzen, gibt es auch technische Geräte – diese kosten aber viel Geld. Los geht’s bei etwa 30 Euro.

Änderung im Mai 2022: Sparkasse erhöht Gebühren für Girokonto

Die Sparkasse Köln-Bonn hat eine Änderung im Mai 2022 für ihre Kund*innen parat, die nicht gerne gesehen sein wird. Ab 1. Mai 2022 werden nämlich die Kosten für Girokonten erhöht.

Beim „Giro Privat Komfort“ (ehemals „Giro Extra“) kostet das Konto dann nämlich ganze 9 Euro im Monat statt wie bisher 7,79 Euro. „Giro Privat“ (früher „Giro Klassik“) kostet statt 2,59 Euro hingegen ab dem Stichtag schlappe 5 Euro im Monat. Dafür gibt es beim klassischen Modell die sogenannte Sparkassen-Karte obendrauf. Überweisungen kosten in diesem Kontomodell zudem ab Mai 40 Cent.

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Artikelbild und Social Media: Zolnierek/iStock