Paar adoptiert Mädchen und will sie nach 2 Wochen nicht mehr - Jugendamt verhängt drastische Strafe
Adoptieren auf Probe? Das klingt nach dem Spiel mit einem Menschenleben. Doch ein deutsches Paar gab nach nur zwei Wochen ihre Adoptivtochter zurück und versucht sich jetzt vor der Verantwortung zu drücken.
Wer ein Kind adoptieren möchte, sollte sich diesen Schritt gut überlegen. Immerhin geht es um ein Menschenleben. Ein Ehepaar aus der Nähe von Köln war sich dieser Verantwortung scheinbar nicht so bewusst und gab ein aus Thailand adoptiertes Mädchen nach nur wenigen Wochen zurück. Doch so einfach lässt sich natürlich nicht von einer Adoption zurücktreten. Das Jugendamt fordert von dem Ehepaar nun mehrere Tausend Euro Unterhaltskosten für das kleine Mädchen. Das möchten die Eheleute allerdings nicht akzeptieren und verklagen kurzerhand das Amt sowie die Stadt.
Der Traum der Adoption
Es sollte die Erfüllung eines Traumes sein, als das Ehepaar das kleine Mädchen (5) aus Thailand adoptierte. Da Auslandsadoptionen einen großen Aufwand bedeuten, holte sich das Paar das Jugendamt zur Hilfe. Gemeinsam besuchten sie das Mädchen in Thailand und lernten es persönlich kennen. Anschließend holte das Paar das Kind zu sich nach Deutschland. Endlich konnte das Familienleben beginnen.
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Paar will adoptiertes Mädchen nach nur 2 Wochen wieder abgeben
Doch nur zwei Wochen später holte die Realität die romantischen Vorstellungen des Ehepaares ein. Sie teilten dem Jugendamt mit, nicht in der Lage zu sein, sich um das Mädchen zu kümmern und gab es an das Amt zurück. Das Kind lebt seither in einer Wohneinrichtung.
Als Grund für die misslungene Adoption gaben die Beinah-Eltern das Verhalten des kleinen Mädchens an. Es habe große Angst vor Fremden und Wutanfälle gehabt. Bei der Bewerbung hatten sie nämlich extra angegeben, dass sie sich einem Kind mit starken psychischen Problemen bzw. Missbrauchs-Erfahrung nicht gewachsen sähen.
Jugendamt verhängt drastische Strafe von 219.000 Euro
Das Jugendamt sieht den Fall allerdings etwas anders und legt dem Paar nun eine Rechnung für die „Rückgabe“ des Mädchens vor. Die kurzzeitigen Adoptiveltern sollen für die Unterbringung des Kindes für die nächsten sechs Jahre aufkommen. Dafür berechnet das Jugendamt einen Satz von 100 Euro pro Tag. Insgesamt ergibt sich so eine Summe von 219.000 Euro. So viel will das Paar aber auf keinen Fall zahlen und verklagt kurzerhand das Jugendamt und die Stadt. Denn ihrer Meinung nach hätte das Mädchen ihnen gar nicht vermittelt werden dürfen.
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Apotiveltern scheitern vor Gerichten
Allerdings hat das Paar mit seiner Klage kein Glück. Sie ist bereits in zweiter Instanz gescheitert. Das Landgericht Köln sowie das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Denn laut Meinung der Gerichte hatte das Paar durchaus gewusst, worauf es sich einlässt. Im Adoptionsbericht habe beispielsweise gestanden, dass der Vater des Mädchens drogenabhängig gewesen sei. Dass eine Fünfjährige Angst vor Fremden habe, lasse zudem nicht automatisch auf psychische Probleme schließen. Zudem habe sich das Paar in Thailand selbst ein Bild von dem Kind machen können.
Muss das Mädchen nun nach Thailand zurück?
Auch die Kosten, die nun auf das Paar zukommen, waren zuvor bekannt. Laut dem Jugendamt wurde vor der Adoption eine „Bereiterklärung zur Adoption“ abgegeben, in der festgehalten wurde, dass die Adoptiveltern die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes für mindestens sechs Jahre zu tragen haben. Die behaupten jetzt aber die Eingewöhnungszeit („Adoptionspflegezeit“) als Probezeit verstanden zu haben und von einer Kostenübernahme für maximal sechs Monate ausgegangen zu sein. Doch Kinder kann man eben nicht, wie ein Kleidungsstück einfach umtauschen oder zurückgeben. Im schlimmsten Fall wird das Mädchen wieder zurück nach Thailand gebracht. Der Fall wird zunächst noch vom Bundesgerichtshof geprüft.
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