Endlich

Durchbruch: Krankenkassen zahlen jetzt für Fettabsaugung bei Lipödem – Das müssen Betroffene wissen!

Rund vier Millionen Deutsche leiden unter einem Lipödem: Dieser Beschluss verspricht vielen Betroffenen jetzt Hilfe – doch es gibt einen Haken.

Ärztin misst Beinumfang einer Patientin mit Lipödem.
Foto: bluecinema / iStock
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Lipödeme betreffen vor allem Frauen. Die krankhafte Fettgewebsvermehrung ist chronisch, schmerzhaft und schränkt die Lebensqualität zusätzlich durch Wassereinlagerungen und Druckempfindlichkeit stark ein – jetzt gibt es Hoffnung für Betroffene:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass eine Liposuktion (Fettabsaugung) „jetzt unabhängig vom Schweregrad eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ ist, so Bild.de.

Das gelte ab dem 1. Januar 2026 sowohl stationär als auch ambulant für Arme und Beine. Doch es gibt einen Haken: Diese Leistung der Krankenkassen ist weiterhin an Bedingungen geknüpft.

Bedingungen für die Kostenübernahme einer Fettabsaugung bei Lipödem

  • Die Diagnose „Lipödem“ muss von zwei Fachärzt*innen gestellt werden.

  • Das Gewicht des*der Betroffenen muss mindestens sechs Monate vor dem Eingriff stabil gewesen sein und darf nicht zugenommen haben.

  • Bei einem BMI zwischen 32 und 35 braucht es bis zu einem bestimmten Alter ein bestimmtes Taille-Größen-Verhältnis.

  • Liegt der BMI über 35 ist erst eine Adipositas-Therapie vorgeschrieben.

  • Vor dem Eingriff ist eine sechsmonatige konservative Therapie mit Bewegung und Kompression zu absolvieren. Nur, wenn diese keine Besserung zeigt, sind Krankenkassen zu einer Übernahme der Kosten einer Liposuktion verpflichtet.

  • Die Operation darf nur durch einen qualifizierten Facharzt*eine qualifizierte Fachärztin durchgeführt werden.

Neue Studiendaten zeigen nachweislich höhere Wirksamkeit

Eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragte LIPLEG-Studie zeigte jüngst, dass eine Liposuktion nachweislich wirksamer ist als konservative Therapien mit Kompression oder Bewegung.

Diese wissenschaftliche Evidenz ermöglichte die Änderung des Leistungsanspruches.

Fazit

Dass die Fettabsaugung bei einem Lipödem ab 2026 zu den Regelleistungen der Krankenkassen gehören soll, verspricht für viele Betroffene Hilfe und eine mögliche Verbesserung der Lebensqualität.

Die an die Leistung geknüpften Bedingungen dürften den Kreis, der von einem Lipödem betroffenen Menschen, die direkt profitieren, jedoch weiterhin einschränken, wenn auch wesentlich geringfügiger als zuvor.

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