Achtung!

Pampasgras-Verbot: Diese Pflanzen sind laut EU auch noch in deinem Garten verboten!

Wer Balkon oder Garten bepflanzen will, muss die EU-Richtlinien zu verbotenen Pflanzenarten berücksichtigen.

Pampasgras im Garten (Themenbild)
Pampasgras im Garten (Themenbild) Foto: undefined undefined/iStock
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So schön sie blühen, sind manche Pflanzenarten im Garten oder auf dem Balkon per EU-Verordnung verboten – auch das beliebte Pampasgras gehört dazu! Klingt erstmal krass, aber diese Pflanzenverbote ergeben bei näherer Betrachtung durchaus Sinn.  

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Warum ist Pampasgras verboten?

So manch einer rollt vermutlich mit den Augen, wenn er hört, dass per Gesetz geregelt ist, welche Pflanzenarten man auf dem Balkon oder im Garten anbauen darf. Hierbei geht es allerdings nicht darum, dass die EU die Artenvielfalt reglementieren, sondern im Gegenteil schützen will. 

Denn es gibt Pflanzenarten, die als invasiv gelten. Sie sind in bestimmten Gebieten eigentlich nicht heimisch und verdrängen die dort beheimateten Pflanzen. Dadurch gefährden sie die biologische Vielfalt. 

Die Verordnung 1143/2014 in der dritten Fortschreibung des Europäischen Parlaments und des Rates untersagt "Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung" für unterschiedliche Pflanzenarten. Die übergeordnete Liste ist in mehrere nationale Listen unterteilt. 

EU-Verordnung: Welche Pflanzen darf man in Deutschland nicht anbauen?

Wichtig für Hobbygärtner*innen sind zwei Typen von verbotenen Pflanzenarten: Jene ohne wild lebenden Nachweis in Deutschland und jene, die bereits wild lebend in Deutschland nachgewiesen wurden. Auch die Pflanzen, die es hierzulande schon wild lebend gibt, darf man nicht weiter anbauen. 

In der EU-Verordnung werden für Deutschland 19 Pflanzenarten ohne wild lebenden Nachweis und 22 mit Nachweis und deren jeweilige Herkunftsländer aufgeführt. 

Beispiele für verbotene Pflanzen ohne wild lebenden Nachweis:

  • Weidenblatt-Akazie (Acacia saligna) aus Australien

  • Blaustängelige Besensegge (Andropogon virginicus) aus Nord-/Südamerika

  • Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata) aus Südamerika

  • Steppengras (Ehrharta calycina) aus Afrika

  • Kudzu (Pueraria lobata) aus Asien

Beispiele für verbotene Pflanzen mit wild lebenden Nachweis:

  • Götterbaum (Ailanthus altissima) aus Asien

  • Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes) aus Südamerika

  • Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) aus Asien

  • Großblütiges Heusenkraut (Ludwigia grandiflora) aus Südamerika

  • Brasilianisches Tausendblatt (Myriophyllum aquaticum) aus Südamerika

Die gesamte Liste der in der EU verbotenen Pflanzenarten für Balkon und Garten inklusive Bilder gibt es beim NABU.

EU-Verbot für Pampasgras und Co.: Drohen Strafen?

Es ist höchst unwahrscheinlich, dass man im Gartencenter oder in Blumenläden aus Versehen eine in Deutschland verbotene Pflanze kauft. In der Regel gelangen diese nicht in den offenen Verkauf. Wer allerdings Pflanzen oder Samen im Internet bestellt, sollte die EU-Liste im Kopf haben. 

Bei wem eine verbotene Pflanze bemerkt wird, der muss nicht zwingend mit einer Geldstrafe rechnen, die jeweilige Pflanze aber aus seinem Garten oder vom Balkon entfernen. Die Kosten dafür werden nicht erstattet. 

Wichtig: Entscheidend ist stets die wissenschaftliche Bezeichnung der jeweiligen Pflanzenart. So ist etwa nicht jede Form von Pampasgras in der EU verboten, sondern nur Cortaderia jubata.

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