Lebensmittel mit Alkohol

Ist in Milchschnitten Alkohol? Wir klären den Mythos auf!

Ist in Milchschnitten Alkohol enthalten? Früher ja, aber heute? In manchen Lebensmitteln ist Alkohol versteckt, ohne dass du es weißt.

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"Alkoholfrei" bedeutet nicht zwangsläufig "ohne Alkohol". Und das gilt nicht nur für Getränke, sondern auch für Süßigkeiten und Fertigprodukte. Wobei es bei Produkten meist auch nicht als alkoholfrei gekennzeichnet wird. Und wie sieht es beim Thema Kinder Milchschnitte und Alkohol aus?

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Ist in Milchschnitte Alkohol enthalten?

Hartnäckig hält sich der Milchschnitte-Mythos, dass Alkohol enthalten sei. Das ist aber ein alter Hut - Ferrero hat nach Protesten schon zur Jahrtausendwende entschieden, den Alkohol in seinen Produkten für Kinder rauszulassen. Das gilt u.a. für Kinder Milchschnitte, Kinder Bueno, Kinder Maxi King und auch Kinder Pinguí. In anderen Lebensmitteln findest du aber immer noch Alkohol.

Die Kennzeichnungspflicht für Alkohol in Getränken beginnt in Deutschland erst bei 1,2 Vol.-% (Volumenprozent). Hinzu kommt: Dient der Alkohol in dem Lebensmittel nur als Hilfsmittel oder Trägerstoff (z.B. als Lösungsmittel für Aromen), gilt er im Lebensmittelrecht nicht als "Zutat" und muss dementsprechend auch nicht auf der Zutatenliste erwähnt werden.

Es gibt aber auch Alkohol, der von Natur aus einfach da ist, zum Beispiel in Apfelsaft und anderen Säften. Alkohol ist dort in Form von Ethanol enthalten. Es gibt aber auch Getränke mit bis zu 0,2 Vol.-% Methanol, wie der Deutschlandfunk (DLF) berichtet - das ist der Fusel, von dem man in großen Mengen blind werden kann. Das mache in der Konzentration allerdings nichts aus und kommt laut DLF vom Konservierungsmittel Dimethyldicarbonat - das nicht deklarationspflichtig ist. Allerdings soll der Methanolgehalt beim Verkauf schon nicht mehr im Getränk sein.

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Bio-Erfrischungsgetränke seien auch oft mit Bio-Ethanol gestreckt. Allerdings sind die all diese Mengen so gering, dass sie nicht schaden - ein alkoholfreie Ernährung ist so gesehen sowieso nicht möglich. Allein das menschliche Blut hat einen natürlichen Blutalkoholspiegel von 0,03 Vol.-% und im Darm entsteht Alkohol bspw. auch auf natürliche Weise durch Vergärung von Zucker.

Bei verarbeiteten Lebensmitteln sollten einige Personengruppen allerdings vorsichtig sein. Gefährlich kann versteckter Alkohol für trockene Alkoholiker und auch Kinder werden. Dabei geht es weniger um die schädigende Wirkung des Alkohols, als viel mehr um die Gewöhnung der Minderjährigen an den Alkoholgeschmack. Denn wer später den Geschmack schon aus der Kindheit kennt, bei dem können die Hemmungen zum Trinken schneller fallen, lautet die Kritik.

Trockene Alkoholiker hingegen kann der Geschmack oder Geruch von Alkohol wieder eher zur Flasche bringen. Bei Zusätzen von Kirschwasser und Co. ist eben schon was drin - dafür hilft oft ein Blick auf die Zutatenliste. Alles was wie Alkohol aussieht, riecht oder schmeckt, kann trockene Alkoholiker wieder zurück zur Flasche drängen. Um den Saft müssen sie sich dann also keine Sorgen machen, aber sehr wohl um die Schnapspraline, Schwarzwälder Kirschtorte oder eben alkoholfreiem Bier.

Dabei wird der Alkohol laut Herstellern oft zur Konservierung hinzugefügt. Experten kritisieren vor allem den Zusatz von Alkohol speziell bei Kinderprodukten. Verbraucherexperten fordern zusätzlich einen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackungen.

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Lebensmitteln, die Alkohol enthalten - nicht immer gekennzeichnet

  • Malztrunk ("Kinderbier"/Malzbier/Süßbier): darf bis zu 1,2 Vol.-% Alkohol enthalten, alkoholfreies Malzbier kann bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten

  • Fruchtsäfte: dürfen bis zu 0,38 Vol.-% enthalten (z.B. im Apfelsaft: 0,2 Volumenprozent); in Traubensaft bis zu 1 Vol.-% --> Lässt du Saft offen stehen, fängt er an zu gären und der Alkoholgehalt steigt. Daher immer verschließen und zügig aufbrauchen

  • alkoholfreies Bier: darf bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten - außer bei der Angabe 0,00 Vol.-%

  • Erfrischungsgetränke: dürfen bis zu 0,35 Vol.-% enthalten - hier kommt der Alkohol aus Aromen und Fruchtsäften

  • reife Bananen: bis zu 1 Vol.-% Alkohol durch natürliche Vergärung

  • Brot: kann nach dem Backen durch die Hefe noch bis zu 0,3 Vol.-% haben

  • Sauerkraut: bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol

  • Essig: unter 0,5 Vol.-% - manchmal aber mit Weinzusatz, der bei den Zutaten steht

Kinder Pinguí, Milchschnitte, Kinder-Bueno und Kinder Maxi-King enthalten seit der Jahrtausendwende keinen Alkohol mehr, da Hersteller Ferrero seine Rezepturen geändert hat.

Auch lose verkaufte Lebensmittel (etwa Gerichte und Soßen in Restaurants, Torten beim Bäcker, Speisen in Eisdielen) müssen nicht unbedingt auf ihren Alkoholgehalt hinweisen. Bei Soßen dauert es beispielsweise eine Weile, bis der Alkohol zu 100% verdampft ist, Torten wie die Schwarzwälder Kirschtorte enthalten Kirschwasser. Es gibt aber auch zahlreiche Varianten mit Orangenlikör, Obstler oder auch Eierlikör und Rum. Gleiches gilt für viele Eisbecher oder auch Eissorten. Also lieber mal nachfragen, bevor du einfach was nimmst und dann überrascht wirst.

Fassbrausen bestehen für gewöhnlich aus 70% Erfrischungsgetränk und 30% "alkoholfreiem Bier", welches in Deutschland allerdings bis zu 0,5 Vol.-% Alkohol enthalten kann. Das ergibt einen Alkoholgehalt von bis zu 0,15 Vol.-% pro Fassbrause - ziemlich wenig, aber dennoch bedenklich für Kinder, wie Verbraucherzentralen kritisieren. Durch den Geschmack können sich Kinder schnell ans "echte" Biertrinken gewöhnen.

Lebensmittel mit Alkohol, die oft nicht auf den ersten Blick erkannt werden

Es ist keine Überraschung, aber in vielen Lebensmitteln ist Alkohol enthalten. Neben solchen Dingen wie alkoholfreiem Bier und Saft betrifft es aber auch fertig verarbeitete Produkte. 

Milka Tender, Nestlé Yes Torty Cacao/Caramel, Ritter Sport Rum-Trauben-Nuss-Schokolade (laut Hersteller sollte man nach 35 Tafeln besser ein Taxi nehmen), diverse 7 Day Croissants und Bahlsen Comtess (Kuchen) sind Beispiele für Produkte, die in unterschiedlicher Form Alkohol als Zutat enthalten. Daher sind diese Produkte nicht für Kinder oder trockene Alkoholiker geeignet - aber v.a. wegen Geschmack und Geruch, nicht wegen der Menge. Diese ist unbedenklich. Fertiggerichte hingegen enthalten oft Branntweinessig, der meist noch flüchtige Spuren von Alkohol enthält. 

Eine Übersicht über weitere Produkte bietet die AOK, die eine nicht mehr verfügbare Liste der Verbraucherzentrale Bayern zum Thema "Versteckter Alkohol in Lebensmitteln" auf ihrer Webseite stehen hat. U.a. findest du dort einige der folgenden Erkenntnisse zu Lebensmitteln mit Alkohol:

Auch in Speiseeis (Schokoladen-, After-Eight-, Marzipan-, Malaga-, Tiramisu-, Nougat-, Schwarzwälder-Kirsch-Eis) kann Alkohol (Amaretto, Minzlikör, Calvados, Cognac, Rum, Eierlikör, Kirschwasser) enthalten sein. Ebenso wie in Konfitüren (Sauerkirschen-, Marillen-, Zwetschgenkonfitüre) Kirschwasser, Rum, Marillenschnaps oder Amaretto versteckt sein kann.

In Speisequarkgerichten, Zitronencreme und Früchtekompott kann Eierlikör, Himbeergeist, Rum, Kirschwasser oder Wein schlummern; in Gewürzkuchen dagegen Weinbrand, Likör oder Grappa. Außerdem aufpassen solltest du bei Marzipan, Mozartkugeln, Baumkuchen (-konfekt) und Weingummi. Ein Tipp: englisches Weingummi wird nicht mit Wein hergestellt.

Besondere Vorsicht ist bei Fertigsuppen (Kaltschale, Fisch-, Zwiebel-, Ochsenschwanzsuppe) geboten. Hier kann Gin, Madeira, Wein, Cognac, Sherry oder Weinbrand enthalten sein. Auch Fertigsoßen (Chilisauce, Schokoladensauce, Worcestersauce, Teufelssauce) können mit Alkohol (z.B. Calvados, Gin, Rum, Wein, Whisky) gespickt sein.

Nahrungsmittel, die von Natur aus Alkohol enthalten - etwa wegen eines Gärungsprozesses - müssen ebenfalls nicht als alkoholhaltig gekennzeichnet sein. Dazu gehören z.B. Kefir, Fruchtsäfte oder Sauerkraut.

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Tipps: So entdeckst du Alkohol in Lebensmitteln

  1. Vor allem Schnitten und kuchenähnlichen (Fertig-) Lebensmitteln ist oft Alkohol zugesetzt. Oft hilft es schon, direkt nach dem Öffnen der Verpackung daran zu riechen: dann riecht man den Alkohol am deutlichsten heraus. Auch bei Burger- oder Hotdog-Brötchen wird oft Alkohol zur Haltbarmachung eingesetzt.

  2. Schokoladenfüllungen sind oft alkoholisch, wie etwa Rumkugeln, Trüffel und andere Pralinen. Am besten von Kindern fernhalten!

  3. Immer, immer, immer die Inhaltsstoffe durchlesen! Vor allem bei wenig Alkohol steht der Hinweis erst in der Mitte oder am Ende der Zusatzstoffliste geschrieben. Auf Alkohol weisen auch folgende Begriffe hin: Ethylalkohol oder Ethanol.

  4. Auf E-Nummern achten! E334 = Weinsäure (hat außer chemischen Alkoholverbinden mit Alkohol (Ethanol) nichts zu tun, sondern wird aus Weinstein hergestellt - ergo ist es auch kein Alkohol), E1519 = Benzylalkohol oder Phenylmethanol (gilt aber als unbedenklich in den verwendeten Mengen).

  5. In Restaurants, an Theken und Cafés immer nach den Inhaltsstoffen fragen - am besten explizit nach der Zugabe von Alkohol.

Foodwatch fordert schon seit Jahren eine gesetzliche Änderung der Kennzeichnungspflicht. Orientierung bietet da Großbritannien: Dort wird etwa Bier, welches bei uns als "alkoholfrei" deklariert wird (also bis zu 0,5 % Alkohol enthält), nicht als "alcohol free", sondern als "low alcohol" (deutsch etwa: "alkoholreduziert") gekennzeichnet. Warum also nicht auch in Deutschland so eine Regelung einführen?

Für weitere Informationen zum Thema, sowie bei Fragen und Bedenken, kannst du dich an die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) wenden.

Artikelbild und Social Media: yaoinlove/iStock (Symbolbild)

(ww7)

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