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Böller-Verbot: An diesen Orten ist Knallen an Silvester untersagt!

Wo ist Böllern in diesem Jahr erlaubt und wo nicht? Wir haben die Antwort!

Böller-Verbot: An diesen Orten ist Knallen an Silvester untersagt!
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Nach zwei Jahren Corona-Abstinenz ist es wieder so weit: Pünktlich zum Jahreswechsel 2022/23 darf wieder geböllert werden. Aber Vorsicht! Nicht überall ist das Abbrennen von Feuerwerkskörper erlaubt.

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Eine Rakete da, ein Böller hier und ein Kanonenschläger dort. Für viele gehört das Zünden von Feuerwerkskörper zu Silvester wie die Butter aufs Brot. Allerdings ist die alljährliche Knallerei zum Jahresende mit Vorsicht zu genießen. Denn: In Deutschland gilt ein allgemeines Böller-Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden.

Böller-Verbot zum Jahreswechsel 2022/23: DAS gilt in den Bundesländen

Zudem haben einige Städte und Landkreise eigene Regeln verhängt. Das gilt in den einzelnen Bundesländern:

  • Bayern: In ganz Bayern sind Feuerwerke rund um Schlösser und Burgen verboten. Darüber hinaus dürfen in München innerhalb des mittleren Rings und in Teilen der Altstadt rund um den Marienplatz keine Knaller der Kategorie F2 gezündet werden. Zudem bleiben in Nürnberg die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg bestehen. Auch in Würzburg, Aschaffenburg, Schweinfurt, Bayreuth, Bamberg, Landshut, Straubing, Regensburg und Passau ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Innenstadt- bzw. Altstadtbereichen verboten.

  • Baden-Württemberg: In Stuttgart gilt ein Feuerwerksverbot innerhalb des Cityrings. Zudem ist in Tübingen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich der historischen Altstadt verboten sowie in Karlsruhe in der Nähe des Marktplatzes und des Schlossplatzes.

  • Berlin: In der deutschen Hauptstadt dürfen sowohl in den Bereichen rund um den Alexanderplatz und den sogenannten Steinmetzkiez in Schöneberg als auch in einigen Straßen in Alt-Moabit keine Silvester-Böller gezündet werden.

  • Bremen: Auch in der Hansestadt an der Weser gibt es im Bereich des Schnoorviertel sowie in den Bereichen rund um das Bremer Rathaus und der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke Feuerwerksverbotszonen.

  • Hamburg: Hier ist das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Silvester-Böllern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt verboten.

  • Hessen: In vielen hessischen Städten kann ohne Einschränkungen geböllert werden. Einzig und allein in Marburg, Fulda, Darmstadt, Kassel und Offenbach gilt aus Brandschutzgründen ein Verbot in der Nähe von Fachwerkhäusern.

  • Niedersachsen: Einzig und allein in der Landeshauptstadt Hannover gilt in bestimmten Bereichen der Innenstadt ein Verbot zum Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

  • Nordrhein-Westfalen: Neben feuerwerkfreie Zone rund um den Kölner Dom, in Bielefeld und der Altstadt in Aachen soll die gesamte Düsseldorfer Altstadt böllerfrei bleiben.

  • Rheinland-Pfalz: In Mayen, Mainz und Trier gibt es einige Verbotszonen - etwa für die Innenstadt, die Altstadt oder in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen

In Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie in den größten Städten in Brandenburg sind neben dem bundesweiten Böller-Verbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Co., sowie brandgefährdeten Gebäuden keine weiteren Einschränkungen geplant.

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