Weihnachtszeit

Weihnachtsgeschenke für Erzieher und Lehrer: Was man beachten sollte

Ein schönes Weihnachtsgeschenk für die nette Lehrerin oder die engagierte Erzieherin kann schnell zu Problemen führen. Warum? Das erfährst du bei uns.

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Weihnachtsgeschenke für die liebe Erzieherin oder die unterstützende Lehrerin sind nicht so leicht zu finden. Was soll man nur schenken? Einen Gutschein für den kleinen Buchladen um die Ecke oder doch lieber einen Wellnesskorb? Mit solchen Weihnachtsgeschenken möchte man sich bei Erziehern und Lehrern für ihre tolle Arbeit bedanken. Doch das kann leider schnell nach hinten losgehen. Denn bevor man sich um das Weihnachtsgeschenk selbst Gedanken macht, sollte man sich zunächst erkundigen, ob Geschenke überhaupt angenommen werden dürfen.

Weihnachtsgeschenke für Erzieherinnen und Erzieher

Kinder erleben mit ihren Erzieherinnen und Erziehern jeden Tag ein neues kleines Abenteuer. Sie sind für die Kleinen da und kümmern sich um jedes noch so kleine Aua. Viele Eltern wollen sich erkenntlich zeigen und den engagierten Erziehern mit einem Weihnachtsgeschenk eine Freude machen. Doch, wie Lehrerinnen und Lehrer, sind viele Erzieherinnen Angestellte im Öffentlichen Dienst und dürfen nicht jedes Geschenk annehmen. Dies gilt zumindest, für Kindergärten die einen kommunalen Träger haben, auch bei kirchlichen Trägern gelten ähnliche Regeln. Kindergärten mit freien Trägern und ohne Tarifbindung unterliegen dieser Regelung, zumindest in der Theorie, nicht. Daher sollte, bevor ein Geschenk organisiert wird, erst im Kindergarten selbst nachgefragt werden, wie man den dortigen Erziehern eine Freude machen kann. Denn man möchte mit einem Weihnachtsgeschenk die Menschen glücklich machen und sie nicht in eine unangenehme Situation bringen, in der sie die Geschenke vor versammelter Mannschaft ablehnen müssen.

Weihnachtsgeschenke für Lehrerinnen und Lehrer

Was Kinder nicht alles mit ihren Lehrern erleben. Oft genug engagieren sie sich für unsere Kinder, auch außerhalb des regulären Unterrichts. Gerade zu Weihnachten möchte sich Eltern dann bei ihnen mit einer Kleinigkeit bedanken. Doch da kann es leider zu Problemen kommen. Denn Lehrerinnen und Lehrer sind Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Annahme von Geschenken kann daher schnell den Verdacht der Vorteilsnahme im Amt mit sich bringen. Da Lehrerinnen und Lehrer Landesbeamte sind, regelt jedes Bundesland den Umgang mit Geschenken anders. In einigen Bundesländern sind Geschenke bis zu 50 Euro völlig in Ordnung, in anderen wiederum wird es schon bei 5 Euro heikel für die Beamten. Am besten erkundigst du dich vorher an der Schule deines Kindes, was in Ordnung ist und was nicht.